Vermerk von Lese-Rechtschreib-Schwächen
von Birgit Franke
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Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Vermerke über Prüfungserleichterungen in Zeugnissen. Aber nur wenn neben Legasthenie auch andere Einschränkungen dort vermerkt werden.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Vermerke über Prüfungserleichterungen in Zeugnissen. Aber nur wenn neben Legasthenie auch andere Einschränkungen dort vermerkt werden.