Legasthenie-Vermerk im Zeugnis zulässig
von B. Franke / C. Schneider
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Laut Verfassungsgericht dürfen Vermerke über vereinfachte Prüfungsbedingungen in Zeugnissen stehen. Aber nur wenn alle Einschränkungen, nicht nur eine Legasthenie, Erwähnung finden.