Wahlrechtsreform von 2020 verfassungsgemäß
von Birgit Franke
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Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Der Bundestag wurde rechtmäßig gewählt. Das Wahlrecht der Großen Koalition hatte das Ziel, das aufgeblähte Parlament zu verkleinern.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Der Bundestag wurde rechtmäßig gewählt. Das Wahlrecht der Großen Koalition hatte das Ziel, das aufgeblähte Parlament zu verkleinern.