BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig
von C. Schneider / J. Henrich
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Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen.