Ambulante Behandlung für rechtlich Betreute
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass rechtlich betreute Menschen bei Zwangsbehandlungen nicht immer stationär ins Krankenhaus müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass rechtlich betreute Menschen bei Zwangsbehandlungen nicht immer stationär ins Krankenhaus müssen.