Bremsunfälle in Waschstraßen:Betreiber haftet nur in Sonderfällen
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Kommt es in einer Waschstraße zu einem Bremsunfall, haftet der Betreiber nur, wenn er auf Verhaltensregeln verzichtet hat. Das hat das BGH-Urteil zu einem Fall in Wuppertal ergeben.
Kommt es in einer Waschstraße zu einem Bremsunfall, haftet der Betreiber nur, wenn er auf Verhaltensregeln verzichtet hat. Das hat das BGH-Urteil zu einem Fall in Wuppertal ergeben.