Bayern:AfD ist rechtsextremistischer Verdachtsfall
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Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Die AfD will dagegen Berufung einlegen.
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Die AfD will dagegen Berufung einlegen.