Gericht: AfD zu Recht Verdachtsfall

    Gericht: AfD zu Recht Verdachtsfall

    von C. Schneider und A.-K. Jeske
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    Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), geht vor dem BfV entlang

    Beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einstufung bestätigt.

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