Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    von Kirsch, S. / Koop, L.
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    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Henning Radtke, Yvonne Ott, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Josef Christ, verkündet das Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen in Ausnahmefällen auch im Pflegeumfeld der zu betreuenden Personen durchgeführt werden dürfen.