Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
von S. Kirsch / L. Koop
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Bislang dürfen medizinische Zwangsmaßnahmen gegen den Willen der Betroffenen nur im Krankenhaus durchgeführt werden. Das muss sich ändern, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Bislang dürfen medizinische Zwangsmaßnahmen gegen den Willen der Betroffenen nur im Krankenhaus durchgeführt werden. Das muss sich ändern, urteilte das Bundesverfassungsgericht.