Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    von S. Kirsch / L. Koop
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    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Yvonne Ott, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Josef Christ, Ines Härtel, verkündet das Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

    Bislang dürfen medizinische Zwangsmaßnahmen gegen den Willen der Betroffenen nur im Krankenhaus durchgeführt werden. Das muss sich ändern, urteilte das Bundesverfassungsgericht.