Keine Rehabilitierung für DDR-Dopingopfer
von Christoph Schneider
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Das Bundesverwaltungsgericht bewertet das staatliche Doping in der DDR nicht als politische Verfolgung. Die Betroffenen hätten deshalb keinen Anspruch auf eine Opferrente.
Das Bundesverwaltungsgericht bewertet das staatliche Doping in der DDR nicht als politische Verfolgung. Die Betroffenen hätten deshalb keinen Anspruch auf eine Opferrente.