Arbeitsgericht: Lokführer dürfen streiken
von Isabel de la Vega
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Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn ging umgehend in Berufung.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn ging umgehend in Berufung.