Urteil bei früherer KZ-Sekretärin bestätigt
von Sarah Tacke
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Der BGH hat ein früheres Urteil gegen eine 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin bestätigt: eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof.
Der BGH hat ein früheres Urteil gegen eine 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin bestätigt: eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof.