Masern-Impfpflicht bleibt

    Masern-Impfpflicht bleibt

    von Birgit Franke
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    Ein Oberarm wird wegen einer Spritze abgetupft

    Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen gegen die Masern-Impfpflicht mit der Begründung zurück, dass die Grundrechtseingriffe zumutbar seien, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.