Kinderehen-Gesetz verfassungswidrig
von Jan Henrich
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Das 2017 entstandene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bekannt gegeben. Bis Mitte 2024 soll das Gesetz überarbeitet werden.
Das 2017 entstandene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bekannt gegeben. Bis Mitte 2024 soll das Gesetz überarbeitet werden.