BGH-Urteil zu Spottplastik „Judensau“

    BGH-Urteil zu Spottplastik „Judensau“

    von Christian von Rechenberg
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    Ein Richter in einem Gerichtssaal

    Die Spottplastik „Judensau“ an der Südfassade der Stadtkirche Wittenberg muss nicht entfernt werden. Das wollte ein jüdischer Kläger erreichen. Der BGH hat heute entschieden: Weil es ein Mahnmal ist, darf die Plastik bleiben.