Wahlrechtsreform: Bundestag zukünftig kleiner
von Samuel Kirsch
|
Ein Teil der Wahlrechtsreform der Ampel wurde durch das Bundesverfassungsgericht allerdings gekippt. Die Aufhebung der Grundmandatsklausel sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ein Teil der Wahlrechtsreform der Ampel wurde durch das Bundesverfassungsgericht allerdings gekippt. Die Aufhebung der Grundmandatsklausel sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.