Entscheidung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
von Kirsch, S. / Schneider, C.
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Laut dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen ärztliche Zwangsmaßnahmen in Zukunft nicht ausnahmslos stationär in Krankenhäusern durchgeführt werden.
Laut dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen ärztliche Zwangsmaßnahmen in Zukunft nicht ausnahmslos stationär in Krankenhäusern durchgeführt werden.