Plan des Innenministeriums: Clan-Kriminelle leichter abschieben?
Das Bundesinnenministerium hat gemeinsam mit einigen Bundesländern einen Vorschlag gemacht, wie Angehörige krimineller Clans zukünftig leichter abgeschoben werden könnten. Wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte, gäbe es Pläne, nach denen für eine Abschiebung keine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mehr notwendig sei. Stattdessen solle eine Ausweisung schon möglich sein "wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung ist".
Regelung bereits bei Terrorismusbekämpfung
Eine ähnliche Regelung kennt das Ausländerrecht schon aus der Terrorismusbekämpfung: So ist eine Ausweisung ohne strafrechtliche Verurteilung möglich, wenn Ausländer beispielsweise einem Moscheen-Verein angehören, der an terroristische Gruppen gespendet hat. Diese Regelung möchte Faesers Haus nun auf Clan-Strukturen ausweiten.
Vorschlag erntet Kritik
Der Vorstoß ist allerdings umstritten: Union und Linke stellen die juristische Umsetzbarkeit in Frage, die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprach gar von einer "Nebelkerze" Faesers vor den Landtagswahlen in Hessen. Positiv hingegen äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP):
Ist eine Abschiebung ohne Verurteilung überhaupt möglich? Könnte so die Clan-Kriminalität gestoppt werden? Und wäre eine solche Maßnahme überhaupt umsetzbar? Das klärt Alica Jung bei ZDFheute live mit dem Bundesvorsitzenden des Bunds Deutscher Kriminalbeamter Dirk Peglow und Jurist Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht der Uni Konstanz.
Vorschlag entspreche Wunsch einiger Länder
Laut "Süddeutscher Zeitung", die zuerst über den Vorschlag berichtete, beruht das Diskussionspapier auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht verabredet wurden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte zudem mit, dass die vorgeschlagene Regelung dem Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände entspreche.
Für Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Der Bund leistet aber auch jetzt schon Unterstützung, etwa durch die Begleitung von Abschiebungen durch die Bundespolizei.
Indes äußerte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz juristische Bedenken an dem Vorschlag des Bundesinnenministeriums. "Was Frau Faeser hier macht, sieht stark nach Wahlkampf aus und grenzt an Wählertäuschung", so die CSU-Politikerin. Denn bei weitem nicht jeder Clan, in dem Mitglieder kriminell seien, sei im juristischen Sinne eine kriminelle Vereinigung.
Mit Material von AFP, dpa und epd
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