Künftig ist der Verkauf von Himmelslaternen verboten. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung zu. Vor zwei Jahren wurde durch eine Laterne ein Zoo in Brand gesteckt.
Der Bundesrat hat am Freitag einem Verkaufsverbot von Himmelslaternen zugestimmt.
Die unbemannten ballonartigen Flugleuchtkörper erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Da diese eine Höhe von bis zu 500 Metern und eine Flugweite von mehreren Kilometern erreichten, dabei jedoch nicht gesteuert werden könnten und mitunter beim Herabsinken auf die Erde noch brannten, gingen von ihnen erhebliche Gefahren aus, hieß es in einer Erläuterung.
Brand in Krefelder Zoo
Das Verkaufsverbot geht zurück auf den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20. Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter hatten damals eine Himmelslaterne in der Nähe des Zoos steigen lassen. Bei der Brandkatastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.
Die Verwendung von Himmelslaternen ist bereits verboten, allerdings konnten sie bisher noch rechtmäßig bereitgestellt und erworben werden. "Die Rechtslage war widersprüchlich", erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums im November in Berlin.
Nun werde auch das Inverkehrbringen dieser Laternen verboten. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.