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Zweitmeinung bei Krebs

Zweitmeinung Arzt

Krebspatienten haben per Gesetz das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Es ist im Einzelfall abzuwägen, in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen zweiten Arzt zu konsultieren. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle.

Datum:
04.02.2020
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Experten sagen allein für dieses Jahr rund 510.000 Erkrankungsfälle voraus. Hinter jeder Diagnose verbirgt sich das Schicksal eines Patienten, dessen Leben meist von einem Moment auf den anderen vollkommen auf den Kopf gestellt wird.

Patienten oft unsicher

Besonders Krebspatienten kämpfen oft mit der Unsicherheit, ob die vom Arzt für sie gewählte Therapie auch die richtige ist. Fragen wie: "Ist eine Chemotherapie wirklich notwendig?" oder "Muss eine Operation wirklich sein?" quälen Betroffene und deren Angehörige. Auch die möglichen Nebenwirkungen einer Behandlung und alternative Heilmethoden werfen Fragen auf.

Eine zweite Meinung kann daher hilfreich sein. Auch wenn man mit dem Arzt des Vertrauens offen sprechen kann, fühlen Krebspatienten sich doch meist sicherer, wenn sie weitere Meinungen von Fachleuten hören. Da der Krankheitsverlauf bei Krebs oftmals von der richtigen Therapie und einer schnellen Behandlung abhängt, zählt jede Entscheidung umso mehr.

Recht auf Zweitmeinung

Laut §27b SGB V haben Patienten das Recht auf eine Zweitmeinung. Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, eine Zweitmeinung zu unterstützen. Das Gesetz besagt zudem, dass der behandelnde Arzt den Patienten über dieses Recht aufklären muss. In der Regel ist das Einholen der Zweitmeinung kostenneutral. Wie man am besten vorgehen sollte, erklärt der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ):

  • Im ersten Schritt erfolgt ein offenes Gespräch mit dem behandelnden Arzt, vielleicht kann er kompetente Ansprechpartner vermitteln.
  • Voraussetzung für das Einholen einer Zweitmeinung: Die Überweisung des Arztes sowie die Krankenunterlagen sind mitzubringen.
  • Da in den meisten Fällen das einfache Einreichen der Unterlagen zur Erstellung der Zweitmeinung nicht ausreicht, muss im nächsten Schritt ein Besuchstermin vereinbart werden.
  • Die Krankenkassen bezahlen in den meisten Fällen die Beratung durch zusätzliche Ärzte oder Institutionen, vorsichtshalber sollte man aber vorab mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Einige gesetzliche und private Kassen haben außerdem besondere Angebote für das Einholen einer Zweitmeinung von ärztlichen Experten.
  • Beim Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums kann keine Zweitmeinung eingeholt werden. Die Ärztinnen und Ärzte helfen aber auf der Suche nach qualifizierten Ansprechpartnern unter 0800-420 30 40 (Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos) oder per Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.

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