Über 70 Millionen gesetzlich krankenversicherte Menschen in Deutschland sind von dem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln betroffen. Laut Deutschem Apothekerverband können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament anfallen.
Neue Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharma-Firmen
Krankenkassen dürfen mit Pharma-Firmen Preisnachlässe auf Arzneimittel vereinbaren. Und jede Krankenkasse darf frei entscheiden, mit welchem Pharma-Unternehmen sie Rabattverträge abschließt. Deshalb kann jemand bei gleicher Erkrankung ein anderes Medikament erhalten als sein Bekannter, der bei einer anderen Krankenkasse versichert ist. Oder das bisherige Medikament wird von der Apotheke ausgetauscht, weil die Krankenkasse des Patienten inzwischen von einem anderen Unternehmen einen Preisnachlass bekommt.
Nun gibt es neue Rabattverträge, bei denen die Krankenkassen die Höchsterstattungsbeträge gesenkt haben. Damit möchten sie jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen erreichen. Betroffen sind davon vor allem starke Schmerzmittel, Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel. Zuzahlungsbefreit sind nur Arzneimittel, die 30 Prozent billiger sind als der Erstattungsbetrag der Krankenkassen. Patienten könnten die Zuzahlungen umgehen, indem sie auf Medikamente anderer Hersteller ausweichen, für die keine Zuzahlung verlangt wird.