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Tod, Trauer, Trost

Was bei Bestattungen zu beachten ist und wie man mit Trauer umgeht

Grabstein

Das einzig Sichere im Leben ist der Tod, sagt man. Trotzdem sind viele Menschen überfordert, wenn es in ihrem Umfeld zu einem Todesfall kommt. Wie geht man mit dieser Trauer um? Und welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es? Der Themenblock klärt auf.

Datum:
23.11.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Wenn es um das Thema Bestattung geht, so zeichnen sich in Deutschland neue Entwicklungen ab: Günstig soll sie sein, das Grab möglichst pflegeleicht; alternative Bestattungsmöglichkeiten wie die Beisetzung in einem Friedwald, finden immer mehr Zuspruch.

Menschen hätten heute oftmals den Wunsch, die Gräber ihrer Verstorbenen möglichst pflegearm gestaltet und gut erreichbar zu wissen, sagt Oliver Wirthmann vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.. Er hält Gräber auf einem Friedhof als familiären Kristallisationspunkt für wichtig: „Eine Gesellschaft wird nach dem beurteilt, wie sie ihre Toten bestattet. Wenn heute viele Abschiede ohne Trauerfeier stattfinden, wirft das ein deutliches Licht auf eine Gesellschaft, die primär nach Nutzen und Effektivität fragt“, sagt er.

 Zwei Arten zulässig

Grundsätzlich gebe es nur zwei Bestattungsarten: Die Erd- und die Feuerbestattung. „Aus der Feuerbestattung ergeben sich dann vielfältige Möglichkeiten, die Urne im Anschluss beizusetzen, etwa die Seebestattung oder auch die Bestattung der Urne an den Wurzeln von Bäumen in ausgewiesenen Waldarealen“, so Wirthmann. Diese Beisetzung sei inzwischen auch auf vielen Friedhöfen möglich.

Immer wieder werde von der sogenannten ‚Diamantbestattung‘ gesprochen, also der Erstellung eines synthetischen Erinnerungsdiamanten aus Teilen der Asche. „Diese Bestattungsform ist in Deutschland gar nicht zulässig. Ganz zu schweigen von Bestattungsarten wie der sogenannten Weltraumbestattung und anderen Skurrilitäten, die insgesamt nur einen Promilleanteil der Bestattungen in Deutschland ausmachen“, weiß der Experte. Die Urne nach Hause mitzunehmen sei nach den Bestattungsgesetzen der 16 Bundesländer nicht erlaubt.

 

Ich möchte davor warnen, zu meinen, man müsse in diesem Bereich immer etwas Extravagantes und Besonderes gestalten. Letztlich geht es um eine angemessene Trauer und eine Auseinandersetzung mit der menschlichen Endlichkeit, die sich nicht in Gags oder extravaganten ‚Alternativen‘ ergehen kann.
Oliver Wirthmann, Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Tod ist ein Tabuthema

Trotz einer offenen und pluralen Gesellschaft, in der über alle Themen des menschlichen Lebens offen diskutiert werde, sei das Thema Tod noch immer ein Tabu, sagt Wirthmann. „Menschen haben deshalb oft nur unzureichende Vorstellungen über Art und Umfang sowie die Kosten einer Bestattung.“ Sie seien deswegen anfällig für Scheinverheißungen, Lockvogelangebote und irreale Preise. „Vorsicht ist stets dann geboten, wenn von Pauschalpreisen und ‚All Inclusive‘ gesprochen wird, da Bestattungswaren, Bestattungsdienstleistungen und handwerkliche Leistungen des Bestatters hochkomplex, vielschichtig und ineinandergreifend zu verstehen sind.“

Transparente Bestattungsvorsorge

Um für eine Bestattung vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehört unter anderem der Bestattungsvorsorgevertrag. Die Bestattungsvorsorge habe grundsätzlich zwei Aspekte: „Sie sichert für den Vorsorgenden die eigene Selbstbestimmung und Durchführung eigener persönlicher Präferenzen nach seinem Tod. Ferner entlastet sie Angehörige, die in Zeiten arger Trauer auf einen vorher vereinbarten Rahmen zurückgreifen können, etwa die Entscheidung ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung gewählt wird“, skizziert der Experte. Grundsätzlich sollten Kostenvoranschläge sowie konkrete Bestattungsvorsorgeverträge in ihrer Aufstellung der Kosten und einzelnen zu erbringenden Leistungen transparent und nachvollziehbar sein.

Neben der Vorsorge komme auch dem Bestatter eine wichtige Rolle zu. Dieser müsse nicht nur die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch psychisch und handwerklich für diesen Beruf geeignet sein, sagt der Experte. „Wir setzen uns sehr für Zugangsvoraussetzungen zum Bestatterberuf ein, damit Menschen in Trauer nicht Gefahr laufen, an inkompetente Anbieter zu geraten“, so Wirthmann. Seit 2003 gebe es den ordentlichen Lehrberuf „Bestattungsfachkraft“, darauf aufbauend die Qualifikation als „Bestattermeister/Bestattermeisterin”. Die Ausbildung dauere drei Jahre und finde im bayerischen Münnerstadt statt, resümiert er.

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