Oft liegen Wunsch und Wirklichkeit beim Hausbau weit auseinander: Zum einen versprechen Bauunternehmer Dinge, die sie nicht einhalten können. Zum anderen kann es immer wieder vorkommen, dass Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden. „Wegen des anhaltenden Baubooms sind derzeit die Auftragsbücher von Bauunternehmen voll, Fachkräfte werden aber händeringend gesucht“, skizziert Erik Uwe Amaya, Baurechtsexperte bei Haus & Grund Rheinland Westfalen. Die Folge sei, dass immer häufiger schlecht ausgebildete Handwerker eingesetzt würden. „Dadurch entstehen schnell Fehler, die zu Baumängeln führen“, erklärt er.
Ein großes Problem stellt die Schadensregulierung dar. Vor Bauunternehmer und dem Bauherrn, der die Beseitigung eines Baumangels geltend machen möchte, steht in der Regel ein langer Weg. Der durchschnittliche Bauprozess dauert in Deutschland bis zu 3,5 Jahre in der ersten Instanz. Dies liege unter anderem daran, dass Bauprozesse hochkomplex seien, so Erik Uwe Amaya: „Zur Feststellung ob ein Mangel vorliegt, werden Sachverständige eingeschaltet, die entsprechende Gutachten erstellen. Deshalb sind solche Gerichtsprozesse so langwierig.“ Je länger das Gerichtsverfahren dauert, desto mehr Geld muss der Bauherr vorstrecken – ohne zu wissen, ob er die Klage gewinnt und das Geld zurückerstattet bekommt.
Neue Regelungen im Bauvertragsrecht
Um dieses Verfahren zu beschleunigen, wurde 2018 das Prozessrecht geändert. Genauer gesagt wurde im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts der Paragraph 72a des Gerichtsverfassungsgesetzes eingefügt. Dieser sieht die Einrichtung von spezialisierten Baukammern an den Landgerichten vor.
-
-
-
-
-
-
Vor Vertragsunterzeichnung
Leider sei es so, dass das neue Baurecht noch nicht bei allen Bauunternehmen angekommen ist und alte Formulierungen verwendet werden. Hier gelte es, genau darauf zu achten, dass ein Vertrag auf den aktuellen Grundlagen fuße und nicht nach den veralteten Kriterien erstellt wurde, sagt Erik Uwe Amaya.
Schon vor Vertragsunterzeichnung sei die Auswahl des Bauunternehmens entscheidend. „Man sollte sich im Vorfeld über die Vergütung einigen und am besten einen Pauschalpreis vereinbaren. Sonst legt im Zweifelsfall das Gericht die Vergütung fest“, erläutert der Baurechtsexperte. Eine konkrete Leistungsbeschreibung mit Art, Ort und Umfang des Auftrages sollten im Vertrag festgelegt werden. Der Eigentümerverbund Haus & Grund Deutschland hat zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Bauhandwerkes einen Mustervertrag entworfen, in dem die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.Haftpflichtversicherung ratsam
Hausherren bauen auf eigenes Risiko. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Vor Vertragsschluss sei der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung demnach sinnvoll, so Erik Uwe Amaya. Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Am Bau beteiligte Architekten und Ingenieure müssen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Erik Uwe Amaya rät Bauherrn, ihre Rolle als eine Art Job anzusehen. „Es ist nicht damit getan, andere bauen zu lassen. Als Bauherr sollte man den Bauvorgang stets kontrollieren. Dazu gehören sowohl angekündigte als auch unangekündigte Besuche.“
Ansprechpartner im Schadensfall
Bauherren können sich für eine erste Einschätzung an die bundesweit 900 Haus & Grund-Vereine oder auch an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, muss ein Anwalt eingeschaltet werden – denn vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang.
Wann lohnt es sich, für Bauherren zu prozessieren?
Dies hänge vom Einzelfall ab, sagt Baurechtsexperte Amaya. „Nach einer anwaltlichen Beratung weiß man, ob das Verfahren erfolgsversprechend ist oder nicht. Dabei muss man bedenken: je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwalts- und Gerichtskosten.“