Eine Studie zeigt, je größer der Wohnort, desto weniger wichtig ist es, ein Auto zu haben. Die Gründe: laufende Kosten, rare und teure Parkplätze. Die Alternative: ein engmaschiges Netz öffentlicher Verkehrsmittel. Und Carsharing.
Wörtlich übersetzt bedeutet Carsharing "Teilen eines Autos". Sicher gibt es viele Menschen in Deutschland, die sich gemeinsam ein Auto anschaffen, um Kosten zu sparen. Tatsächlich versteht man unter dem Begriff Carsharing aber inzwischen ein Geschäftsmodell, das eher an das Prinzip Mietwagen erinnert.
So funktioniert's
Kommerzielle Anbieter stellen in einer Stadt oder einer Gemeinde einen Pool an Kraftfahrzeugen zur Verfügung. Nachdem Sie sich einmalig bei einem dieser Anbieter als Kunde registriert haben, sind Sie in der Regel dazu berechtigt, alle Wagen aus diesem Pool zu nutzen. Häufig können Sie je nach Grund Ihrer Fahrt zwischen Kleinwagen, Kombis oder sogar Transportern wählen. Unterschieden wird in Deutschland zwischen stationsbasiertem und stationsunabhängigem Carsharing.
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Anmeldung für Zugang und Kundenkarte
In der Regel registrieren Sie sich auf der Webseite des von Ihnen gewählten Carsharing-Anbieters. Anschließend werden Sie aufgefordert, in einer Filiale des Anbieters in Ihrer Nähe Ihren Führerschein vorzuzeigen. Erst dann erhalten Sie den Zugang zu den Fahrzeugen. Diese lassen sich in der Regel entweder über eine App oder mittels einer Kundenkarte öffnen. Der Autoschlüssel liegt dann im Handschuhfach bereit.
Tipp: Melden Sie sich falls möglich bei verschiedenen Carsharing-Anbietern an! Das erhöht Ihre Flexibilität! Die einmalige Registrierung beim Anbieter kostet zwischen 10 und 60 Euro.
Wie teuer ist Carsharing?
Free-floating ist in der Regel teurer als stationsbasiertes Carsharing. Ein stationsabhängiger Kleinwagen kostet für eine Stunde, in der Sie zum Beispiel zehn Kilometer fahren, rund sieben Euro. Ein stationsunabhängiger Kleinwagen kostet für eine Stunde rund 17 Euro. Ganz egal jedoch, wie weit Sie fahren. Bezahlt wird in aller Regel einmal im Monat. Dann erhalten Sie als Kunde eine Abrechnung, in der alle Fahrten des jeweiligen Abrechnungszeitraums aufgeführt sind.
Beachten Sie: Parkgebühren oder Spritkosten sind bereits inbegriffen und werden nicht extra berechnet. Falls sich der Tank während Ihrer Nutzungszeit leert, sollten Sie tanken. Bezahlen können Sie in der Regel mit einer Tankkarte, die im Auto bereit liegt. Viele Anbieter bedanken sich fürs Tanken mit Freiminuten. Achtung: Viele Anbieter haben unterschiedliche Tank-Regelungen. So sagen beispielsweise viele Anbieter, dass der Tank generell mindestens ein Viertel voll sein sollte. Zeigt die Tankanzeige weniger Sprit an, sollten Sie an die Tankstelle fahren und tanken. Falls Sie das Auto mit zu wenig Sprit zurückgeben, müssen Sie gegebenenfalls sogar eine Strafe zahlen. Prüfen Sie also die Bedingungen Ihres Anbieters genau!
Carsharing oder eigenes Auto
Vergleichen Sie die Kosten: Dazu sollten Sie wissen, wie viel Ihr privater PKW aktuell monatlich kostet. Also Anschaffung, Steuer, Kraftstoff, Parkplatz etc. Beispiel: Ein gebrauchter Kleinwagen kostet in der Regel mindestens 200 Euro monatlich im Unterhalt. Berechnungshilfen finden Sie im Internet, zum Beispiel beim ADAC.
Tipp: Bei vielen Anbietern finden Sie aber auch direkt einen Kostenrechner auf den jeweiligen Webseiten, mithilfe derer Sie berechnen können, ob Ihr privater PKW oder ein Wagen des jeweiligen Anbieters günstiger für Sie ist.
Entscheidend sind Häufigkeit und Strecke
Schätzen Sie, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren! Eine Faustregel besagt: Carsharing ist günstiger als ein eigener PKW, wenn Sie pro Jahr weniger als 10.000 km fahren. Je kürzer die Strecken, desto eher lohnt sich Carsharing.
Prüfen Sie, ob Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind! Für Berufspendler ist Carsharing ungeeignet. Beachten Sie: Carsharing lohnt sich für eine kurze Mietzeit. Tests zeigen: Brauchen Sie für ein gesamtes Wochenende einen Wagen, ist ein Mietwagen in der Regel günstiger.
Versicherungsschutz
Sie bekommen die Vorfahrt genommen, es knallt an der Ampel oder auf dem Supermarktparkplatz macht sich der Einkaufswagen selbständig und kracht in die Seitentür. Im Straßenverkehr kann es jederzeit zu einem Unfall kommen. Vom kleinen Kratzer bis zum Personenschaden: Das wichtigste ist der Versicherungsschutz – beim eigenen PKW wie beim Carsharing-Auto.
Als registrierter Carsharing-Nutzer sind Sie über Ihren Anbieter versichert. In der Regel bietet der Versicherungsschutz eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter – und auch je nach Vertragsmodell.
Gesetzliche Mindestversicherungssummen KFZ-Haftpflicht
- Personenschäden: bis zu 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: bis zu 1,2 Millionen Euro
- reine Vermögensschäden: bis zu 50.000 Euro
Die meisten Anbieter stocken diese gesetzliche Mindestversicherungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung auf. Dann liegt die jeweilige Deckungssumme pauschal bei 100 Millionen Euro.
Prüfen Sie vor Abschluss eines Vertrags mit einem Anbieter ganz genau dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)! Wichtig: Wenn Ihnen etwas unklar sein sollte, sollten Sie in jedem Fall bei Ihrem Anbieter nachfragen. Da Sie im Zuge der Anmeldung ohnehin in einer Filiale Ihres Anbieters Ihren Führerschein vorzeigen müssen, sollten Sie spätestens hier einen Mitarbeiter Ihres Anbieters auf etwaige Unklarheiten ansprechen und sich die Versicherungsdetails genau erklären lassen.
Was tun im Schadensfall?
Generell gilt: Bevor Sie in einen Carsharing-Wagen einsteigen und losfahren, sollten Sie einmal drum herum laufen und den Wagen auf Kratzer und Dellen untersuchen. In der Regel sind bereits vorhandene und bereits gemeldete Schäden mit kleinen Stickern gekennzeichnet oder im Bordbuch vermerkt. Falls Sie neue, nicht vermerkte Schäden feststellen, sollten Sie umgehend bei der Kundenhotline Ihres Anbieters anrufen und Ihrem Anbieter den Schaden melden, bevor Sie losfahren.
Beachten Sie: Die Schäden könnten Ihnen zur Last gelegt werden. Allerdings liegt die Beweispflicht beim Anbieter. Er muss Ihnen nachweisen, dass der Schaden während Ihrer Nutzungszeit entstanden ist. Haften müssen Sie nur, wenn Sie tatsächlich Schuld tragen und die Schäden absichtlich, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Speichern Sie die Nummer des Kundenservice in Ihrem Handy, damit Sie sie jederzeit griffbereit haben! Wenn während Ihrer Nutzungszeit ein Unfall passiert oder ein Schaden am Fahrzeug entsteht, müssen Sie sich umgehend mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen! Kommt es zu größeren Schäden oder einem Unfall, sollten Sie die Polizei rufen.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung für selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug legt jeder Anbieter selbst fest und kann zwischen 500 und 1500 Euro variieren. Viele Anbieter bieten jedoch spezielle Pakete an, durch die die Selbstbeteiligung reduziert werden kann. Bei manchen Anbietern können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung senken, indem Sie monatlich oder jährlich einen bestimmten Betrag bezahlen. Die Senkung des Selbstbehalts auf 300 Euro kostet bei einem Anbieter beispielsweise 90 Euro. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen Sie pro angetretene Fahrt einen kleinen Betrag zahlen, der die Selbstbeteiligung senkt.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) berichtet, dass nur wenige Carsharing-Nutzer die Selbstbeteiligung reduzieren. Kleine Schrammen können aber schnell teuer werden. Die Reparatur eines Parkremplers kann Sie schnell einige hundert Euro kosten. Insofern sollten Sie gut kalkulieren: Die Senkung der Selbstbeteiligung kann sich lohnen!
Vorsicht zusätzliche Gebühren
Beachten Sie: Neben den eigentlichen Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs und gegebenenfalls der Selbstbeteiligung im Schadensfall, können noch weitere Kosten auf Sie zukommen. So behalten sich die Anbieter vor, Ihnen eine Gebühr zu berechnen, wenn Sie den Autoschlüssel oder die Tankkarte verlieren, wenn aufgrund von Falschparken ein Abschleppwagen bestellt werden musste oder wenn Sie die Tankregel missachten.
Außerdem gibt es in der Regel eine lange Liste spezieller Bearbeitungsgebühren: Werden Sie in einem Carsharing-Wagen geblitzt, müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit einem Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 Euro. Damit wird das Carsharing-Knöllchen unter Umständen doppelt so teuer.