Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Dass Trennungskinder abwechselnd mit beiden Eltern leben, ist bislang eher die Ausnahme. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bricht für dieses Betreuungsmodell nun eine Lanze – solange das Kind nicht darunter zu leiden hat.
Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Nach einer Entscheidung des BGH spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte ein solches Wechselmodell anordnen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass das Kind eine Woche bei der Mutter lebt und dann für die nächste Woche beim Vater einzieht. Grundvoraussetzung ist laut dem am Montag veröffentlichten Beschluss aber immer, dass die geteilte Betreuung dem Wohl des Kindes am besten entspricht (Az. XII ZB 601/15).
-
Wohl des Kindes im Vordergrund
Die Karlsruher Richter stellen jetzt klar, dass sich das Gesetz zwar am Residenzmodell orientiere, damit aber kein Leitbild vorgebe. Solange beide Eltern das Sorgerecht haben, spricht demnach nichts gegen eine gleichberechtigte Betreuung. Der Senat weist aber darauf hin, dass die Organisation höhere Anforderungen an alle Beteiligten stelle. Wenn die Ex-Partner stark zerstritten sind, dürfte das Modell deshalb in aller Regel nicht im Interesse des Kindes liegen.
Entscheidend ist dem Beschluss zufolge außerdem, wie das Kind selbst gerne leben möchte – je älter es sei, desto wichtiger würden seine Wünsche und Vorstellungen. Das Gericht muss also immer das Kind persönlich anhören. In dem Karlsruher Fall war das nicht passiert. Das zuständige Oberlandesgericht Nürnberg muss deshalb noch einmal verhandeln. Ein Vater will dort gegen seine Ex-Frau durchsetzen, dass der 13-jährige Sohn jede zweite Woche bei ihm lebt.
Mit Material von dpa