Nach Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben sich bis Mitte des Jahres bundesweit 61.000 Menschen bei den Terminservicestellen gemeldet, die dringend einen Facharzttermin brauchten und anders nicht gefunden haben. Die Terminservicestellen sollen zeitnah vermitteln.
„Einen garantierten Termin innerhalb von vier Wochen bekommt man allerdings nur bei besorgniserregenden Beschwerden. Der Service gilt nicht für Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen“, erläutert Regina Behrendt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wenn kein niedergelassener Facharzt verfügbar ist, wird ersatzweise ein Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten. Dann kann sich die Wartezeit ausnahmsweise um eine Woche verlängern.
Überweisungscode nötig
„Sie brauchen eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt, der Ihnen die Dringlichkeit einer weiteren Untersuchung beim Facharzt bestätigt. Dafür bekommen sie eine Nummer, die auf Ihre Überweisung aufgeklebt wird – den Überweisungscode. Nur damit können Sie dann den Termin beim Facharzt beantragen“, so Regina Behrendt.
Ausgenommen sind Untersuchungen beim Augenarzt oder Gynäkologen, für die wird keine Überweisung benötigt. Termine werden aber über die Terminservicestelle vermittelt. Termine für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Psychotherapeuten werden bisher nicht über die Terminservicestelle vergeben. Ab 2017 sollen voraussichtlich Erstgespräche und Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten ins Angebot aufgenommen werden.
Keine freie Arztwahl
Wird ein Termin über die Servicestelle vermittelt, können sich Krankenversicherte den Facharzt nicht selbst aussuchen. Sie können lediglich den angebotenen Termin noch am selben Tag wieder absagen, dann bekommen Sie einen neuen. Ansonsten ist der Anspruch verwirkt. „Aus unserer Sicht ist da Nachbesserung nötig. Wenn etwa Patienten schon in Behandlung eines Arztes sind und bei diesem bleiben möchten, sollte das berücksichtigt werden“, kritisiert die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale.
Die Entfernung zum vermittelten Arzt muss zumutbar sein. Als zumutbar gilt: Die Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis. Regina Behrend konkretisiert: „Praktizieren der nächstgelegene Orthopäde oder Augenarzt 15 Minuten von zu Hause entfernt, muss der vorgeschlagene Facharzt innerhalb von 45 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar sein. Bei besonderen Fachärzten – etwa Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und Jugendpsychiatern – ist eine Strecke vom nächstmöglichen Facharzt plus 60 Minuten Fahrtzeit zumutbar.“
Zuständige Servicestelle finden
Verbraucherschützerin Behrendt hält die Terminservicestellen grundsätzlich für eine sinnvolle Einrichtung, da auf jeden Fall Bedarf bestünde. Sie bemängelt allerdings, dass es keine einheitliche Telefonummer gibt, was die Suche nach der zuständigen Stelle erschwert. „Leider sind die Terminservicestellen in allen Bundesländern unterschiedlich gut beworben und auch unterschiedlich gut auffindbar. Zuständig ist immer die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Auf deren Homepage finden Sie die Terminservicestelle – also zum Beispiel auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Westfalen. Oder Sie fragen in der Praxis des Arztes, der sie zum Facharzt überweist.“
Selbst Termin beim Facharzt machen
Gesundheitsexpertin Behrendt empfiehlt: „Sie können bei Ihrer eigenen Krankenkasse nachfragen, viele bieten schon lange ein Facharzttelefon an. Im Unterschied zu den Terminservicestellen haben Sie dort aber keine Garantie, innerhalb kurzer Zeit einen Termin zu bekommen.“