Der Einsatz von Cannabis in der Medizin ist in Deutschland legal. Denn Cannabinoide (die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze) können bei verschiedenen Krankheiten einen therapeutischen Nutzen haben.
Es gibt zahlreiche Belege für ein breites therapeutisches Potenzial. Abhängig vom Krankheitsbild können Cannabis-Medikamente unter anderem Krämpfe lösen, Schmerzen lindern, Übelkeit unterdrücken oder Appetit anregen.
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Probleme und Kritik
An der neuen Rechtslage beziehungsweise deren Auslegung gibt es von verschiedenen Seiten Kritik:
- Der GKV-Spitzenverband kritisiert, die gesetzlichen Krankenkassen seien vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Kosten zu tragen, obwohl es derzeit keine ausreichenden Informationen zur Evidenz gäbe. Es sei daher sinnvoll, den therapeutischen Einsatz von Cannabis und die Kostenübernahme auf die am besten durch Studien belegten Indikationen einzuschränken.
- Mehrere Ärzte und die Deutsche Schmerzgesellschaft werfen den Krankenkassen eine restriktive Kostenerstattung vor. Der GKV-Spitzenverband weist den Vorwurf zurück. Die gesetzlichen Krankenkassen kämen ihrem Versorgungsauftrag nach. Nichtrepräsentative Stichproben des Verbands hatten im September 2017 Genehmigungsquoten von 57 Prozent ergeben. Die drei größten deutschen Krankenkassen verweisen (Stand Februar 2017) auf Genehmigungsquoten von 62 bis 65 Prozent. Die Tendenz ist bis heute gleichbleibend.
- Mehrere Ärzte kritisieren, die Antragsverfahren bei den Krankenkassen seien zu zeitintensiv und bürokratisch. Damit gehe wertvolle Behandlungszeit verloren.
- Ärzte müssen für jeden Cannabis-Patienten nach einem Jahr bestimmte Behandlungsdaten anonymisiert an eine zentrale Behörde melden. Nach fünf Jahren sollen die Daten ausgewertet werden und der Gemeinsame Bundesausschuss das Nähere zur Leistungsgewährung regeln. Krankenkassen bezweifeln, dass die Begleiterhebung aufgrund ihres Studiendesigns valide Ergebnisse liefern kann.
- Die Fälle von Patienten, die bislang Ausnahmegenehmigungen für Cannabisblüten hatten, wurden von den Krankenkassen neu beurteilt, die Kostenübernahme in mehreren Fällen abgelehnt.
Im Falle abgelehnter Kostenübernahmen können Ärzte ihren Patienten Cannabismedikamente oder Blüten zwar auch auf Privatrezept verordnen. Pro Monat fallen dann allerdings meistens mehrere hundert Euro Kosten an. Einige Patientengruppen und Interessensverbände kritisieren die Apothekerpreise für Cannabisblüten und fordern, dass für Cannabis von den in der Arzneimittelpreisverordnung vorgeschriebenen Zuschlägen für Rezepturarzneimittel abgewichen wird.
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