Sie sind hier:

Rettungsgasse bilden, Standstreifen frei halten

Verhaltensregeln bei Stau

Wer pendelt, verbringt nicht nur viel Lebenszeit im Auto, er steht auch oft im Stau. Trotzdem steigt die Zahl der Pendler und auch der Weg zum Arbeitsplatz wird immer länger. Das wird vor allem in Ballungsräumen zu einem echten Problem.

Ein Stau auf der Autobahn birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb ist es in dieser Situation besonders wichtig, sich an die Vorschriften zu halten. Der ADAC hat einige Tipps dazu.

Datum:
13.07.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Immer wieder gibt es Unfälle, zu denen Rettungswagen nur mit erheblicher Verzögerung vordringen können, da die Autos ihnen nicht oder nur spät ausweichen. Deshalb ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr zum Stocken kommt. Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, weichen dann nach links aus, die Autos auf allen anderen Spuren fahren nach rechts. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.  

Mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro müssen Autofahrer rechnen, die auf dem Standstreifen der Autobahn halten. Wer gar darauf parkt, kassiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt. Der Standstreifen muss frei bleiben, um Polizei-, Rettungs- oder Pannenfahrzeugen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten. Übrigens: Es ist nicht erlaubt, über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Einzige Ausnahme ist, wenn Schilder den Standstreifen als weitere Spur ausweisen.   

Am besten im Auto bleiben!

Die Fahrbahn der Autobahn darf nur betreten werden, um einen Unfall oder eine Panne abzusichern Aus dem Auto auszusteigen, ist also auch während eines Staus nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, kassiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Kommt der Verkehr wegen einer kompletten Sperrung zum Erliegen, wird die Polizei vermutlich ein Auge zudrücken, wenn der Fahrer sein Fahrzeug kurz verlässt. Wichtig dabei ist, die Rettungskräfte nicht zu behindern und in der Nähe seines Fahrzeugs zu bleiben.

Keinen Rückwärtsgang einlegen!

Auch während eines Staus ist es nicht erlaubt, rückwärts zu fahren oder zu wenden – es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Ansonsten drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

Rechts zu überholen ist nur dann zulässig, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder sich höchstens mit 60 km/h pro Stunde bewegt. Man darf beim Überholen aber höchstens 20 km/h schneller sein als die Autos auf der linken Fahrspur und insgesamt nicht schneller als 80 km/h fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt.

Mit Material von ADAC

Weitere Themen

Food-Koma

Volle Kanne - Tipps gegen "Food-Koma" 

Was hilft nach einem üppigen Festtagsmenü und wie kann man ein "Food-Koma" verhindern? Ernährungsberaterin Brigitte Bäuerlein gibt hilfreiche Tipps.

20.12.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.