Hausbesitzer kennen die Sorge: Immer mal wieder steht eine Reparatur an und wenn das Dach erneuert werden muss, wird es richtig kostspielig. Ärgerlich ist, wenn die Rechnung viel zu hoch und die geleistete Arbeit auch noch schlecht ausgeführt ist. Das kann passieren, wenn man einem so genannten „Dachhai“ auf den Leim geht.
Denn: Es bleibt fast nie bei dem kleinen Auftrag, der anfangs erteilt wurde. Wenn die Renovierung beginnt, stellen die Arbeiter fest, dass das gesamte Dach angeblich nicht in Ordnung ist. Daraufhin wird ein neuer Vertrag angeboten, in dem es statt um kleine Ausbesserungsarbeiten um Beträge im dreistelligen Bereich geht.
Zu teuer, nicht fachgerecht
Die Arbeiten sind meist hoffnungslos überteuert und die Qualität ist ungenügend. Die an der Haustür von professionellen Akquisiteuren angebotenen Arbeiten werden nicht von legitimierten Dachdeckerbetrieben ausgeführt, sondern von unqualifiziertem Personal eines Subunternehmens, welches den Akquisiteur für die Vermittlung des Auftrags bezahlt. Vorschriften wie die Energieeinsparverordnung oder Maßnahmen zur Wärmedämmung sind den Arbeitern oft unbekannt und werden nicht beachtet.
Für viele Kunden ist es auf den ersten Blick nicht zu erkennen, ob es sich bei dem Angebot um eine seriöse Dachdeckerfirma handelt oder nicht. Immer wieder fallen Eigenheimbesitzer auf die „schnelle Nummer“ an der Haustür rein.
-
Ausstieg prüfen, Anwalt einschalten
Falls Sie bereits in die Falle getappt sind und einen Vertrag mit einem dubiosen Unternehmen abgeschlossen haben, sollten Sie schnellstmöglich vom Vertrag zurückzutreten – auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen bereits überschritten ist. Fehlt im Vertrag eine korrekte Widerrufsbelehrung, besteht das Widerrufsrecht sogar bis einen Monat nach vollständiger Vertragsabwicklung. Wahrscheinlich werden die Arbeiter nach einer Kündigung des Vertrags die Tätigkeiten auf dem Dach einstellen. Für die geleistete Arbeit wird häufig zumindest ein Teilbetrag fällig. Wie viel Sie tatsächlich zahlen müssen, lässt sich mithilfe eines Sachverständigen und eines Anwalts klären.
Gut zu wissen: Bei dem Vertrag, der mit den dubiosen Dachdeckern zustande kommt, handelt es sich um einen Werkvertrag, wie er auch mit anderen Handwerkern geschlossen wird. Damit wird eine erfolgreiche Durchführung der Arbeiten geschuldet. Vorhandene Mängel müssen beseitigt werden; Schadenersatzforderungen sind möglich. Allerdings kann die Durchsetzung dieser Ansprüche schwierig werden.