Eine kieferorthopädische Behandlung kostet zwischen 1900 und 2600 Euro. Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen tragen eine Zahnspange – doch der medizinische Nutzen sei nur unzureichend erforscht, kritisiert nun der Bundesrechnungshof.
Nutzen infrage gestellt
Dem Gesundheitsministerium und den Krankenkassen fehlten bei kieferorthopädischen Behandlungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen. Zudem hätten sie keinen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Es fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrundeliegenden Diagnosen.
Hinweisen auf diesen Missstand sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen. „Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.“
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Behandlungen rückläufig
Die Zahl der auf Kassenkosten behandelten Patienten sank den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich. Dies sei auch das Ziel eines 2002 eingeführten neuen Einteilungsschemas gewesen, mit dem nötige von nicht klar nötigen Behandlungen unterschieden werden sollen. Von 2001 bis 2015 ging die Fallzahl in der Kieferorthopädie von 1,23 Millionen um fast 50 Prozent auf 618 000 zurück. Die Zahl der 10- bis 16-Jährigen sank dagegen nur um 20 Prozent. Man könne davon ausgehen, dass sich weniger als 60 Prozent eines Jahrgangs in kieferorthopädischer Behandlung befindet, sagte die Sprecherin. Trotzdem gaben die Kassen nur etwas weniger dafür aus – die entsprechenden Ausgaben sanken von 1,12 Milliarden Euro 2001 auf 1,07 Milliarden 2015. Das sei auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen, auf einen gestiegenen Anteil schwieriger Fälle und auf längere Behandlungen.
Dennoch fordert der Kassenverband eine Bewertung des Nutzens der Kieferbehandlungen. Die Sprecherin verwies auf frühere Diskussionen, nach denen nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt sei. Das für solche Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, des höchsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen, eine solche Nutzenbewertung vornehmen.
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Mit Material von dpa