Sie sind hier:

Streit ums Kindergeld

Kindergeld

Nach einer Trennung vom Partner kann nur derjenige Elternteil Kindergeld beanspruchen, bei dem das Kind lebt. Das gilt selbst dann, wenn der andere Elternteil zu Zeiten des Zusammenlebens als Kindergeldberechtigter vermerkt worden ist.

Datum:
06.10.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Hessen im April 2008 getrennt. Der Vater war ursprünglich der Kindergeldberechtigte und hatte das Geld für den gemeinsamen Sohn erhalten. Mit der Trennung zogen Mutter und Kind zunächst aus, lebten dann aber wegen eines Versöhnungsversuches für einige Monate wieder mit dem Vater zusammen. Als es zur endgültigen Trennung kam, beantragte die Mutter im Januar 2009 Kindergeld. Die Kindergeldkasse bestimmte daraufhin die Mutter als Kindergeldberechtigte. Vom Vater forderte sie von Mai 2008 bis Dezember 2008 gezahltes Kindergeld zurück, da er mit dem Auszug der Mutter keinen Anspruch auf die Zahlung hatte.

Der Bundesfinanzhof urteilte nun, dass der klagende Vater das Kindergeld zurückzahlen muss. Bei einer Trennung sei nach dem Gesetz zwingend derjenige Elternteil kindergeldberechtigt, bei dem das Kind lebt. Auch wenn Mutter mit Kind vorübergehend mit dem Vater wieder zusammenlebte, lebe damit die ursprüngliche Kindergeldberechtigung des Vaters nicht wieder auf. (AZ: III R 11/15)

Anspruch auf Kindergeld

„Grundsätzlich gilt das Obhutsprinzip“, sagt Carmen Grebe, Fachanwältin für Familienrecht. „Derjenige, der das Kind in Obhut hat, hat auch den Anspruch auf das Kindergeld und ist somit Kindergeld-Berechtigter.“ Bei mehreren Berechtigten, also wenn das Kind in der Obhut beider Elternteile ist, müssen die Eltern einen Berechtigten bestimmen. Trennen sich die Eltern, so steht das Kindergeld zwingend demjenigen zu, bei dem das Kind wohnt.

Kindergeld wird für Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben – dies bezieht auch Adoptivkinder ein, Pflegekinder nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben“, ergänzt Grebe.

Bis wann der Anspruch besteht

Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und die als arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld. „Wenn die Erstausbildung nicht abgeschlossen ist und das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt“, sagt Grebe. Zudem gilt der Anspruch für behinderte Kinder, die nicht selbst erwerbstätig sein können, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs festgestellt wurde.

Der Anspruch beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, die in Deutschland leben. „Auch Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld in Form einer Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz“, führt Carmen Grebe aus. Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindergeldanspruch als Sozialleistung im Sinne des Bundeskindergeldgesetzes haben.

Mit Material von ZDF, epd

Weitere Themen

Food-Koma

Volle Kanne - Tipps gegen "Food-Koma" 

Was hilft nach einem üppigen Festtagsmenü und wie kann man ein "Food-Koma" verhindern? Ernährungsberaterin Brigitte Bäuerlein gibt hilfreiche Tipps.

20.12.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.