Experten rechnen mit einem Anstieg der Stromkosten von durchschnittlich vier bis fünf Prozent – die Preise variieren regional. „In Baden-Württemberg sind die meisten Haushalte – nämlich rund 3,83 Millionen – von der Teuerung betroffen“, so Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Bundesweit betrachtet zahlen Stromkunden in Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin derzeit die höchsten Preise. „Hier hat ein Vier-Personen-Haushalt im Durchschnitt Stromkosten von 1140 Euro pro Jahr – in Bremen ist es mit 1000 Euro am günstigsten“, erläutert Sieverding.
Preisanstieg zu hoch
Nun soll es aufgrund der gestiegenen Beschaffungspreise deutlich teurer für den Verbraucher werden. Energieexperte Sieverding hält die Erhöhung nicht für gerechtfertigt: „Zwar sind in der Tat die Großhandelspreise für Strom in den letzten Monaten gestiegen, aber nicht in dem Maß, dass die Strompreise um fünf Prozent steigen müssten. Die Branche macht sich auch unglaubwürdig, da sie uns Verbraucher in Zeiten sinkender Börsenstrompreise auf ihre langfristige Beschaffungsstrategie verwiesen hat.“
Die Ankündigung muss sechs Wochen vor der Erhöhung im Briefkasten oder Maileingang sein – bei Erhöhungen zum 1. Januar also bereits am 20. November eingegangen sein. „Erfahrungsgemäß kleckern aber auch zahlreiche Unternehmen zum 1. Februar oder später nach. Wir vermuten aus taktischen Gründen, um sich der medialen Diskussion zu entziehen“, so Sieverding.
Preisvergleich anstellen
Grundsätzlich hat man als Kunde bei einer Strompreiserhöhung das Recht den Stromanbieter zu wechseln – genauso, wenn die vertraglich festgelegte Laufzeit überschritten ist. Doch nach wie vor scheuen viele Verbraucher den Wechsel. Die Verbraucherzentralen raten jedoch zum Preisvergleich. Das ist am einfachsten über die verschiedenen Strompreisrechner im Internet möglich. Man muss nur den Wohnort und letzten Jahresverbrauch eingeben. Da kein Portal alle Tarife abbildet und viele provisionsabhängig arbeiten, sollte man in jedem Fall mehrere Vergleichsportale probieren.
„Dabei sollte man auf eine monatliche Zahlungsweise, kurze Kündigungsfristen und kurze Folgelaufzeiten sowie eine Preisgarantie innerhalb der Vertragslaufzeit achten“, empfiehlt Sieverding. Von Vorkasse oder Pakettarifen rät er ab, da bei geringem Verbrauch kein Geld zurückerstattet wird. Achtung auch bei Bonuszahlungen – diese sind nur einmalige Lockangebote und sollten nicht das ausschlaggebende Kriterium für einen Wechsel sein. Zudem warnt Sieverding: „Es gibt immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versorgern wegen nicht gezahlter Boni.“
Wechsel des Stromanbieters
Wenn man eine Information zur Strompreiserhöhung erhält, kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Die Kündigung muss zeitnah geschehen. In der Regel übernimmt der neue Anbieter dann alle weiteren Formalitäten. Bei Kündigung wegen Preiserhöhung gilt solange der alte Tarif bis der Wechsel stattgefunden hat. Bis der neue Anbieter Strom liefert, darf es maximal drei Wochen dauern.
„Der Strom kommt auch nach dem Anbieterwechsel von ihrem örtlichen Versorger, auch die Zähler bleiben die alten. Der neue Anbieter stellt den Strom in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in ihren Haushalt. Die Gefahr, ohne Strom dazustehen, gibt es also nicht – auch dann nicht, wenn der neue Versorger Insolvenz anmelden würde. Der lokale Versorger ist verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen, auch wenn sie keine Vertragspartner mehr sind“, erklärt Energieexperte Sieverding. Bei Fragen und Problemen kann man sich an die Energieberatung der Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.