Derzeit gibt es 61.000 Schöffen in Deutschland, davon circa 37.000 Hauptschöffen. Die neuen Schöffen, die jetzt bundesweit gesucht werden, sollen ab dem 1. Januar 2019 für insgesamt fünf Jahre zum Einsatz kommen. „Die meisten Großstädte haben noch etwas Mühe ihre Vorschlagslisten voll zu bekommen“, sagt Ursula Sens von der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband NRW. „Viele Menschen wissen auch nicht, dass jetzt gerade Schöffenwahl ist. Das wird ja nicht so plakatiert, wie die Landtagswahl“, so Sens weiter.
Dabei kann grundsätzlich jeder Deutsche zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Im Vergleich zu der Verantwortung, die man dann bekommt, sind die Ansprüche nicht besonders hoch. Schöffen müssen bei Gericht objektiv und unvoreingenommen sein, selbst wenn der Angeklagte aufgrund seines Aussehens, Verhaltens oder aufgrund der ihm vorgeworfenen Tat unsympathisch erscheint. Zudem müssen sie unter anderem den Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen und Gerechtigkeitssinn mitbringen.
Juristisches Vorwissen ist keine Voraussetzung
Ursula Sens: „Für die Beratung mit den Berufsrichtern wird von den Schöffen gefordert, dass sie den von ihnen gefundenen Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne querulatorisch zu sein, und dass sie sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein.“ Juristisches Vorwissen ist laut Sens keine Voraussetzung. „Allgemeines staatsbürgerliches Wissen, also dass vor dem Urteil die Unschuldsvermutung gilt und dass man sich bei Zweifeln immer zugunsten des Angeklagten entscheiden muss, reicht völlig aus.“
Schöffen sind dem Berufsrichter in der Hauptverhandlung gleichgestellt und können Angeklagte, Zeugen und Sachverständige befragen. „Schöffen sind Richter wie die Berufsrichter auch, tragen demgemäß die gleiche Verantwortung“, sagt Ursula Sens. „Da über Schuld und Strafe mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abgestimmt wird, kommt es auf die Stimmen der Schöffen genauso an, wie auf die der Berufsrichter.“
Entscheidung fällt im Herbst
Für das Schöffenamt bewerben kann man sich bei der Verwaltung der Wohnsitzgemeinde. Mit den Daten der Bewerber werden dort Vorschlagslisten erstellt. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht entscheidet im Herbst über die erforderliche Zahl der Schöffen, wer an welches Gericht kommt und wer Haupt- beziehungsweise Hilfsschöffe wird.
Der Verband, in dem sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter organisieren, hat seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband, den kommunalen Spitzenverbänden, dem deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Richterbund. In diesem Rahmen werden „Schnupperkurse“ für Interessenten und Bewerber über den Inhalt und die Anforderungen des Schöffenamtes angeboten. Weitere Infos zur Schöffenwahl 2018 gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de.