Das Varicella-Zoster-Virus kann alle Organe befallen, tritt jedoch am häufigsten am Bauch beziehungsweise Rumpf auf – daher auch der Name „Gürtelrose“. Gefährlich kann die Gürtelrose vor allem dann werden, wenn es zu einer Beteiligung des Auges oder des Gehirns kommt. In diesen seltenen Fällen kann es zu Sehstörungen, Blindheit oder Hirnschädigungen kommen.
Typische Symptome einer Gürtelrose sind brennende Schmerzen auf dem Hautareal, das von den beteiligten Hirn- beziehungsweise Rückenmarksnerven versorgt wird. Zudem können leichtes Fieber sowie eine allgemeine Abgeschlagenheit auftreten. In den darauffolgenden Tagen bilden sich in dem umschriebenen Hautgebiet halbkreisförmig rote Bläschen, die nach wenigen Tagen platzen und verkrusten. In dieser Zeit sind die Patienten infektiös.
Komplikationen
Eine Gürtelrose verläuft in den meisten Fällen ohne Komplikationen, solange nicht das Auge, das Ohr oder Gehirnnerven betroffen sind. Ein Befall des Auges (Zoster ophthalmicus) kann verschiedene Erkrankungen nach sich ziehen: Diese reichen vom Befall und der Zerstörung der Hornhaut bis hin zum Befall der Netzhaut und des Sehnervs. Auch der Befall des Ohrs (Zoster oticus) führt unbehandelt häufig zu einer Lähmung der Gesichtsnerven.
Bei extrem immungeschwächten Menschen kann sich eine Gürtelrose auch auf innere Organe ausweiten und in sehr seltenen Fällen sogar das Gehirn befallen und dort zu einer Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns führen. Eine weitere gefürchtete Komplikation ist die sogenannte postzosterische Neuralgie, bei der es nach einer Gürtelrose zu bleibenden Schmerzen an der infizierten Stelle kommt.
Behandlung
Die Behandlung einer Gürtelrose umfasst zum einen die äußere Anwendung mit aseptischen Lösungen sowie eine medikamentöse Therapie mit sogenannten Virusstatika, die eine Vermehrung der Viren hemmen. Je nach Ausprägung der Schmerzen können gegebenenfalls Schmerzmittel eingenommen werden.
Bei Beteiligung des Auges ist zudem die Gabe eines Antibiotikums sinnvoll, da hiermit eine bakterielle Superinfektion verhindert werden kann. Bei Befall der Hornhaut kommt es nämlich zu offenen Wunden, die einen bakteriellen Befall des Augeninnern begünstigen. Je eher mit einer medikamentösen Therapie behandelt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine Komplikationen auftreten. Deswegen sollte eine Therapie spätestens drei Tage nach dem Auftreten erster Beschwerden begonnen werden.
Vorbeugung
Nachdem es bislang nur einen Lebendimpfstoff gegen Gürtelrose gab, der vor allem bei älteren Patienten kaum Wirkung zeigte, gibt es seit Mai 2018 einen Totimpfstoff, der das Wiederauftreten des Varicella-Zoster-Virus in über 90 Prozent verhindern kann. Damit steht jetzt ein Impfstoff zur Verfügung, der auch bei immunsupprimierten Menschen angewendet werden kann.
Die Impfung steht Personen ab dem 50. Lebensjahr zur Verfügung, da ab diesem Alter die Erkrankung an einer Gürtelrose deutlich zunimmt. So sind unter den 50-Jährigen 99,5 Prozent mit dem Varicella-Zoster-Virus infiziert und zwei Drittel aller Gürtelrosen treten ab dem 50. Lebensjahr auf. Bei den 80-Jährigen erkrankt jeder zweite an einer Gürtelrose. Seit 2004 rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zudem, Kinder gegen Windpocken zu impfen.