Natürlich gibt es nicht nur schwarze Schafe, doch einige Schlüsseldienste nutzen die Notlage der Kunden aus: Sie wissen, dass wenig Zeit für einen Preisvergleich ist und dass sich die Kunden oft nicht ausreichend informieren.
Häufig wird am Telefon ein Preis genannt, vor Ort verlangt der Handwerker dann jedoch deutlich mehr. Nacht- und Feiertagszuschläge oder Anfahrts- und Materialkosten seien in der Pauschale noch nicht berücksichtigt, so eine häufige Begründung. Fragen Sie also beim Voranschlag ausdrücklich nach, welche Kosten enthalten sind. Schildern Sie bei Ihrem Anruf das Problem und die baulichen Gegebenheiten möglichst genau. Will der Anbieter keine Angaben zu den möglichen Kosten machen, rufen Sie lieber eine andere Firma an. „Korrekte Schlüsseldienste nennen Anfahrtskosten und Stundensätze“, bestätigt Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Lokale Firmen beauftragen
Vorsicht geboten ist bei 0900-Telefonnummern, die im Internet oder Telefonbuch stehen. „Hier droht Abzocke. Ein seriöser Anbieter hat seine normale Telefonnummer und seine Anschrift dort stehen“, so die Verbraucherschützerin. Skepsis angebracht sei auch bei Firmen, deren Name mit den Buchstaben „AAA“ anfängt. „Sie wollen im Branchenbuch ganz vorne stehen. Rufen Sie dort besser nicht an“, rät Brunswicker-Hoffmann.
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Kostenvoranschlag als Grundlage
Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, aber eine Richtlinie. Die Rechnung darf vom Voranschlag etwa 15 bis 20 Prozent abweichen. Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Voranschlag telefonisch oder schriftlich vereinbart wurde. Rechtsgültig ist er in jedem Fall. Eine telefonische Vereinbarung müssen Sie allerdings im Streitfall beweisen können. Lassen Sie daher möglichst – mit dem Einverständnis des Gesprächspartners – einen Zeugen mithören.
Nicht selten legt der Notdienst-Mitarbeiter dem Kunden vor Ort einen Vertrag mit höheren Beträgen zur Unterschrift vor, bevor er überhaupt mit dem Öffnen der Tür beginnt. Lesen Sie den Vertrag auf jeden Fall aufmerksam durch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Nur den vereinbarten Preis bezahlen
Grundsätzlich gilt: Keine Barzahlung ohne Rechnung. Ansonsten hat man im Nachhinein keine Handhabe. Alle Einzelposten müssen vorliegen und der Vereinbarung entsprechen. Sollte sich vor Ort herausstellen, dass die Kosten viel höher sind als besprochen, können Sie den Notdienst auch unverrichteter Dinge nach Hause schicken. Hat der Handwerker seine Arbeit schon erledigt, sollten Sie nur den vorher vereinbarten Betrag bezahlen. Schließlich bekommen Sie einmal gezahltes Geld nur schwer zurück. Wenn Sie eine Mahnung über den Differenzbetrag erhalten, können Sie sich bei der Handwerkskammer nach den orts- und branchenüblichen Tarifen und Zuschlägen erkundigen. Die Zuschläge sind nach Uhrzeit gestaffelt, zudem wird zwischen Werktag und Feiertag unterschieden.
Ein häufiger Trick: Die Zuschläge werden auf die Gesamtrechnung aufgeschlagen – also auch auf Material- und Fahrtkosten. Dies ist jedoch nicht zulässig. Zuschläge dürfen ausschließlich auf die Lohnkosten erhoben werden. Achten Sie darauf, dass die berechneten Posten detailliert aufgeführt sind. „Droht der Schlüsseldienst, die Tür wieder zu schließen, wenn Sie den erhöhten Preis nicht direkt bar bezahlen, so ist das eine Nötigung. Man sollte in diesem Fall die Polizei rufen“, empfiehlt Ulrike Brunswicker-Hoffmann.