Nach dem Bio-Boom sind regionale Produkte der nächste große Trend in den Supermärkten: Mit der Regionalität von Lebensmitteln wird geworben; am Supermarktregal und auf den Produkten selbst findet sich immer öfter ein Hinweis, dass die Produkte aus der Region stammen. Mit dem Kauf dieser Produkte geht der Kunde davon aus, die Landwirte von nebenan zu unterstützen und die Umwelt zu entlasten, da lange Transportwege vermieden werden.
Doch oftmals hat die tatsächliche Herkunft nur wenig mit Regionalität zu tun. Champignons, die in Irland gezüchtet und in Deutschland geerntet werden, Erdbeeren, die an Pflanzen wachsen, die aus den Niederlanden importiert werden, weiterverarbeitete Zwiebeln aus China in einem Frischkäseprodukt mit Milch aus Deutschland – all diese Produkte dürfen rein rechtlich gesehen als regionale Produkte verkauft werden.
Regionaler Anstrich
„Ursprungsbezeichnungen versprechen viel und halten leider wenig. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt“, erklärt Bernhard Burdick von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Um einen regionalen Eindruck zu erwecken, könne man Produkte mit Bezeichnungen wie „unser Norden“ oder „von hier“ ausstatten, auch wenn nichts davon zutreffe, so der Verbraucherschützer.
Sogenannte Monoprodukte wie etwa Milch, Mehl oder Öl, müssen hingegen auch tatsächlich aus der auf dem Produkt deklarierten Region stammen. „Bei einer Deklaration ‚Aus NRW‘ zum Beispiel müssen die Produkte auch aus Nordrhein-Westfalen stammen. Jedes Bundesland hat aber andere Kriterien“, erklärt Burdick. So sei es zum Beispiel möglich, dass eine Region auch jenen Bereich umfasst, der zehn bis 20 Kilometer über die Grenzen des Bundeslands hinausgeht.
Etwas anders sieht es bei verarbeiteten Produkten aus: Nur 60 Prozent des Endprodukts müssen auch tatsächlich aus der Region stammen, die in der Deklaration angegeben ist. Für Verbraucher sei es schwierig zu erkennen, woher ein Produkt tatsächlich komme, bzw. woher die einzelnen Zutaten für ein Produkt stammen. „Es gibt keine vernünftigen Regelungen. Nur ganz wenige Hersteller haben eine ‚Voll-Deklaration‘ auf dem Etikett, die meisten haben das nicht“, sagt der Verbraucherschützer.
"Region" nicht definiert
Als "einziges plausibles Siegel" für die regionale Herkunft bezeichnet der Verbraucherschützer das Regionalfenster: Darauf ist angegeben, woher das Produkt stammt, wo es verarbeitet wurde und wie hoch der Anteil mit regionaler Herkunft ist. Das Problem, eine Region eindeutig einzugrenzen, bestehe aber auch hier: „Der Begriff ‚Region‘ ist gesetzlich nicht definiert“, sagt Burdick – vielmehr definierten die Hersteller den Begriff selbst. So sei eine Regionalbezeichnung wie „Aus den neuen Bundesländern“ zulässig.
Die Verbraucherzentrale fordere schon seit Jahren bessere Regelungen bei der Herkunftsbezeichnung, so Bernhard Burdick. Denn letztlich sei es immer eine Vertrauensfrage: „Wenn sich jemand auf den Markt stellt und behauptet, er habe etwas selbst produziert, kann man das nicht nachprüfen.“ Genauso schwierig sei es als Verbraucher die tatsächliche Regionalität der Produkte im regulären Handel zu überprüfen. Wer Täuschungen entdeckt, sollte sie auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de melden, empfiehlt der Verbraucherschützer.