Laut einer Analyse der Versicherung Swiss Life ist eine psychische Erkrankung bei weit über einem Drittel (37 Prozent der Fälle) Ursache dafür, dass Arbeitnehmer aus dem Berufsleben ausscheiden.
Allein in den letzten zehn Jahren sei in diesem Segment eine Zunahme um 40 Prozent registrierbar, so Amar Banerjee, Leiter der Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland. Damit einhergehen dürfte nach Einschätzung des Unternehmens die Zunahme von Stress, Leistungsdruck und mangelndem Ausgleich im Arbeitsleben. Der Versicherer wertete die Daten seiner Kunden aus. Nach psychischen Erkrankungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit folgten Krankheiten des Bewegungsapparats mit 24 Prozent vor Unfällen mit knapp 14 Prozent.
Rentenversicherung bestätigt Trend
Die Analyse deckt sich aber mit Zahlen der Rentenversicherung des Bundes. Besonders deutlich wird der Trend im Langfristvergleich: Die gesetzliche Rentenversicherung des Bundes zahlte 1983 weniger als zehn Prozent der Erwerbsminderungsrenten aufgrund von psychischen Störungen. 2017 waren es 41.186 Fälle – und damit bereits fast die Hälfte aller Fälle (insgesamt 83.583). Auch die Rentenversicherung registriert in den vergangenen zehn Jahren eine besonders starke Zunahme psychischer Erkrankungen: 2018 wurden über 170.000 stationäre Rehabilitationen wegen psychischer Krankheiten bewilligt, über 50.000 mehr als zehn Jahre zuvor. Auch das entspricht einem Anstieg von 40 Prozent.
Die Fachleute der Rentenversicherung gehen aber nicht davon aus, dass die Bundesbürger heute häufiger psychisch krank werden als in früheren Jahrzehnten. Es sei eher davon auszugehen, dass Depressionen, Burnout und andere Leiden heute besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Um sich vor einem Verdienstausfall bei Berufsunfähigkeit zu schützen, kann es ratsam sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Nach Einschätzung von Stiftung Warentest gehört diese zu den wichtigsten Versicherungen für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben. Sie springt ein, wenn der Versicherte beispielsweise durch Unfall oder Krankheit mindestens sechs Monate nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Wer also auf ein Einkommen durch seine Arbeit angewiesen ist und nicht über ein großes Privatvermögen verfügt, sollte über eine BU nachdenken.
Wer sich dafür interessiert, sollte sich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Denn je jünger und gesünder ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag. Je später man sich dafür entscheidet, desto eher können Erkrankungen einen Vertragsabschluss erschweren, etwa durch hohe Risikozuschläge, oder sogar verhindern. Gut ist es außerdem, im Vertrag eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr zu vereinbaren, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Höhe der Kosten und der ausgezahlten Rente
Die Höhe der Prämie hängt ab von der Höhe der späteren Berufsunfähigkeitsrente, der Todesfallsumme, der Laufzeit, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Je riskanter ein Beruf, desto höher die Versicherungsprämie. Auch risikoreiche Hobbys können die Absicherung verteuern. Zudem sind die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter laut Finanztest erheblich, es lohnt sich also, die Angebote genau zu vergleichen.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Miete, Essen und Versicherungen weiter bezahlt werden. Deshalb sollte anhand des aktuellen Nettoeinkommens geschätzt werden, wie hoch die monatliche BU-Rente sein sollte. Die Stiftung Warentest empfiehlt als Faustregel, zwei Drittel des Nettoeinkommens privat abzusichern.
Alternativen zur BU
Wer aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen keine Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, kann laut Stiftung Warentest auf Alternativen ausweichen. Alternative sei eine Erwerbsunfähigkeitspolice. Sie springt ein, wenn der Versicherte überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Infrage kommen auch eine Funktionsinvaliditätsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Schwere-Krankheiten-Versicherung oder eine private Unfallversicherung. Die Policen bieten allerdings nur eingeschränkten Schutz, weil sie meist nur ausgewählte Invaliditätsrisiken abdecken.
Mit Material von dpa, afp