Sie sind hier:

Probleme mit dem Krankengeld

Post it auf Tastatur
von Arlette Geburtig

Wer sich zu spät krankschreiben lässt, kann seinen Anspruch auf Krankengeld verlieren - für manche Menschen bedeutet das den finanziellen Ruin.

Datum:
17.05.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt als gesetzlich Versicherter Krankengeld von seiner Versicherung. Allerdings reicht ein kleiner Fehler, um den Anspruch auf das Geld zu verlieren.

Lückenloser Nachweis

Für das Krankengeld braucht man einen lückenlosen Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit. Wer sich nur einen Tag zu spät krankschreiben lässt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Ganz wichtig: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt muss spätestens nach einer Woche bei der Krankenkasse vorliegen.

„Am besten reichen Sie die Krankmeldung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Einschreiben und Rückschein ein“, rät Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale NRW: „Den Bescheid über die Höhe des Krankengeldes erhalten Sie dann von der Krankenkasse – und auch das Geld.“

Rückdatieren ist nicht möglich

„Wenn mehrere Krankschreibungen nacheinander erfolgen, dürfen keine Lücken entstehen“, warnt die Verbraucherschützerin: „Das heißt: Wer bis Dienstag krankgeschrieben ist, muss spätestens Mittwoch wieder zum Arzt. Wer bis Freitag krankgeschrieben ist, muss spätestens Montag zum Arzt.“ Entscheidend für den Anspruch auf Krankengeld ist nicht die Krankheit selbst, sondern deren Feststellung durch den Arzt. Deshalb kann die Krankmeldung auch nicht rückdatiert werden. Auch eine eventuelle Falschauskunft der Arztpraxis schützt die Versicherten nicht vor dem Stopp der Auszahlung.

Tipp:
Ärzte im Krankenhaus dürfen sieben Tage länger krankschreiben als der Aufenthalt dauert, damit man in Ruhe einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt vereinbaren kann.


Jede Lücke bei der Krankschreibung hat finanzielle Folgen. Im glimpflichsten Fall erhalten Sie für fehlende Tage kein Krankengeld. Endet zum Beispiel während des Krankengeldbezugs das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, verliert man im schlimmsten Fall durch die Lücke von einem Tag den Anspruch auf Krankengeld komplett. Das kann die gesamte Existenzgrundlage vernichten. Bei Problemen mit dem Krankengeld helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder die unabhängige Patientenberatung weiter.

Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – aber nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehaltes. Das hängt von Ihren Abzügen und der Steuerklasse ab. Die Krankenkasse zieht noch die Beiträge zur Sozialversicherung ab. Beiträge zur Krankenversicherung müssen in dieser Zeit übrigens nicht bezahlt werden. Die Höhe des Bruttoeinkommens ermittelt die Krankenkasse selbst, indem sie sich bei Ihrem Arbeitgeber informiert. Das Krankengeld wird rückwirkend überwiesen. Das Datum des Arztstempels auf dem Formular ist entscheidend. Bis zu diesem Tag zahlt die Krankenkasse das Krankengeld rückwirkend.

Auch interessant

Marie Zielcke bei Volle Kanne Sendung vom 5. Juli 2024

Volle Kanne - Volle Kanne vom 5. Juli 2024 

Schauspielerin Marie Zielcke ist heute zu Gast bei Nadine Krüger. Weitere Themen: Mit dem Auto ins Ausland; Ergebnis der Parlamentswahlen in Großbritannien; Rindersteak mit feuriger Aromabutter - …

05.07.2024
Videolänge
Michel Abdollahi bei Volle Kanne Sendung vom 4. Juli 2024

Volle Kanne - Volle Kanne vom 4. Juli 2024 

Journalist Michel Abdollahi ist heute zu Gast bei Nadine Krüger. Weitere Themen: Gut versichert in den Urlaub - Kay P. Rodegra im Gespräch; Auktionator Detlef Jentsch - Versteigerung von Milliardärs …

04.07.2024
Videolänge
Ralf Zimmermann von Siefart bei Volle Kanne Sendung vom 3. Juli 2024

Volle Kanne - Volle Kanne vom 3. Juli 2024 

Ralf Zimmermann von Siefart, Leiter des ZDF-Landesstudios Hamburg, ist heute zu Gast bei Nadine Krüger. Weitere Themen: Vogelgrippe - Dr. Christoph Specht informiert; "Trainfluencer" - Lockführer ist …

03.07.2024
Videolänge
Richard David Precht bei Volle Kanne Sendung vom 2. Juli 2024

Volle Kanne - Volle Kanne vom 2. Juli 2024 

Philosoph Richard David Precht ist zu Gast bei Nadine Krüger. Weitere Themen: Wenn Hitze der Gesundheit schadet; DRK-Sanitätseinsätze während der EM; 35 Jahre erste Loveparade; Nierennerven veröden - …

02.07.2024
Videolänge
Milow zu Gast bei "Volle Kanne"

Volle Kanne - Volle Kanne vom 1. Juli 2024 

Musiker Milow ist zu Gast bei Andrea Ballschuh. Außerdem: Frankreich nach der ersten Wahlrunde - Anna Warsberg im Gespräch; Schlüsselnotdienst; Sommerdrinks von Nic Shanker; Wirkung von Manuka-Honig; …

01.07.2024
Videolänge
Volle Kanne vom 28. Juni 2024 mit Claus von Wagner und Maike Kühl

Volle Kanne - Volle Kanne vom 28. Juni 2024 

Die Kabarettisten Claus von Wagner und Maike Kühl sind heute zu Gast bei Andrea Ballschuh. Weitere Themen: Wahlkampf in den USA - Politikwissenschaftler Tobias Endler im Gespräch; Schutzprojekt …

28.06.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.