Sie sind hier:

Probleme mit dem Krankengeld

Post it auf Tastatur
von Arlette Geburtig

Wer sich zu spät krankschreiben lässt, kann seinen Anspruch auf Krankengeld verlieren - für manche Menschen bedeutet das den finanziellen Ruin.

Datum:
17.05.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt als gesetzlich Versicherter Krankengeld von seiner Versicherung. Allerdings reicht ein kleiner Fehler, um den Anspruch auf das Geld zu verlieren.

Lückenloser Nachweis

Für das Krankengeld braucht man einen lückenlosen Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit. Wer sich nur einen Tag zu spät krankschreiben lässt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Ganz wichtig: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt muss spätestens nach einer Woche bei der Krankenkasse vorliegen.

„Am besten reichen Sie die Krankmeldung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Einschreiben und Rückschein ein“, rät Regina Behrendt von der Verbraucherzentrale NRW: „Den Bescheid über die Höhe des Krankengeldes erhalten Sie dann von der Krankenkasse – und auch das Geld.“

Rückdatieren ist nicht möglich

„Wenn mehrere Krankschreibungen nacheinander erfolgen, dürfen keine Lücken entstehen“, warnt die Verbraucherschützerin: „Das heißt: Wer bis Dienstag krankgeschrieben ist, muss spätestens Mittwoch wieder zum Arzt. Wer bis Freitag krankgeschrieben ist, muss spätestens Montag zum Arzt.“ Entscheidend für den Anspruch auf Krankengeld ist nicht die Krankheit selbst, sondern deren Feststellung durch den Arzt. Deshalb kann die Krankmeldung auch nicht rückdatiert werden. Auch eine eventuelle Falschauskunft der Arztpraxis schützt die Versicherten nicht vor dem Stopp der Auszahlung.

Tipp:
Ärzte im Krankenhaus dürfen sieben Tage länger krankschreiben als der Aufenthalt dauert, damit man in Ruhe einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt vereinbaren kann.


Jede Lücke bei der Krankschreibung hat finanzielle Folgen. Im glimpflichsten Fall erhalten Sie für fehlende Tage kein Krankengeld. Endet zum Beispiel während des Krankengeldbezugs das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, verliert man im schlimmsten Fall durch die Lücke von einem Tag den Anspruch auf Krankengeld komplett. Das kann die gesamte Existenzgrundlage vernichten. Bei Problemen mit dem Krankengeld helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder die unabhängige Patientenberatung weiter.

Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – aber nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehaltes. Das hängt von Ihren Abzügen und der Steuerklasse ab. Die Krankenkasse zieht noch die Beiträge zur Sozialversicherung ab. Beiträge zur Krankenversicherung müssen in dieser Zeit übrigens nicht bezahlt werden. Die Höhe des Bruttoeinkommens ermittelt die Krankenkasse selbst, indem sie sich bei Ihrem Arbeitgeber informiert. Das Krankengeld wird rückwirkend überwiesen. Das Datum des Arztstempels auf dem Formular ist entscheidend. Bis zu diesem Tag zahlt die Krankenkasse das Krankengeld rückwirkend.

Auch interessant

Kai Scheve bei Volle Kanne Sendung vom 22. Januar 2025

Volle Kanne - Volle Kanne vom 22. Januar 2025 

Schauspieler Kai Scheve ist heute zu Gast bei Florian Weiss. Weitere Themen: Neue Studien zu Abnehmspritzen - Dr. Christoph Specht informiert; digitale Buchhaltung - Tipps für zuhause; Update USA; …

22.01.2025
Videolänge
Tobias Endler bei Volle Kanne Sendung vom 21. Januar 2025

Volle Kanne - Volle Kanne vom 21. Januar 2025 

Politikwissenschaftler Tobias Endler ist heute zu Gast bei Florian Weiss. Weitere Themen: Amtseinführung von Donald Trump - Stimmung in den USA; Arm im Alter - Wenn Rentner dazuverdienen müssen; …

21.01.2025
Videolänge
Volle Kanne vom 20. Januar mit Peter Wohlleben

Volle Kanne - Volle Kanne vom 20. Januar 2025 

Florian Weiss begrüßt Naturschützer Peter Wohlleben am Frühstückstisch. Weitere Themen: Landrat kämpft für Digitalisierung - Talk mit Dr. Klaus-Heiner Röhl zu Digitalisierungsproblemen; Neues von der …

20.01.2025
Videolänge
Volle Kanne vom 17. Januar 2025 mit Yared Dibaba

Volle Kanne - Volle Kanne vom 17. Januar 2025 

Nadine Krüger frühstückt mit Entertainer Yared Dibaba. Weitere Themen: Maul- und Klauenseuche zurück in Deutschland - Dr. Siegfried Moder im Gespräch; Doku-Tipp "FC Hollywood"; Jim Dine in der Wiener …

17.01.2025
Videolänge
Sky du Mont zu Gast

Volle Kanne - Volle Kanne vom 16. Januar 2025 

Nadine Krüger begrüßt Schauspieler Sky du Mont am Frühstückstisch. Weitere Themen: Urlaubsplanung 2025 - Talk mit Tourismus-Experte Felix Kempf; ZDFinfo-Doku: „The True Story of Miley Cyrus“; …

16.01.2025
Videolänge
Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer bei Volle Kanne Sendung vom 15. Januar 2025

Volle Kanne - Volle Kanne vom 15. Januar 2025 

Schauspieler-Duo Ann-Kathrin Kramer und Harald Krassnitzer sind zu Gast bei Nadine Krüger. Weitere Themen: Krankenhausreform - Dr. Christoph Specht informiert; TV-Tipp "Marie Brand und das tote …

15.01.2025
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.