In kaum einem anderen Land gibt es so viele Organspender wie in Spanien. Pro eine Million Einwohner gab es dort im Vorjahr 46,9 Spender. Zum Vergleich: In Deutschland waren es nur 9,7 Spender pro eine Million Einwohner.
Das spanische Modell beruht auf zwei Säulen. Zum einen gilt dort die Widerspruchslösung, das heißt, dass jeder, der nicht ausdrücklich verneint, nach seinem Tod zum Organspender wird. Zum Zweiten ist die Nationale Organisation für Transplantation (ONT), die für die Bereiche Spenderkennung und -behandlung, Gesprächsführung mit Angehörigen sowie die gesamte Organisation aller Abläufe zuständig ist, wichtiger Bestandteil des gut funktionierenden Systems. Zudem können in Spanien auch dann Organe entnommen werden, wenn der Herztod vor dem Hirntod eingetreten ist.
Organspende in Deutschland
Im Gegensatz zu Spanien und anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich, gilt in Deutschland aktuell die Entscheidungslösung. Nur wenn eine Zustimmung dokumentiert ist, zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder durch die Angehörigen, kann man im Falle eines Hirntods zum Spender werden.
Die deutsche Politik beabsichtigt nun die doppelte Widerspruchsregel einzuführen. Das bedeutet: Personen müssten einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen, ansonsten dürften nach dem Tod Organe entnommen werden, außer die Angehörigen würden dem widersprechen.
Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik
Allerdings garantiere die Widerspruchsregel keinen sofortigen Anstieg der Spender, so Dr. Specht: „Das meiner Meinung nach größte Problem – und das hat die Politik jetzt auch erkannt – liegt in der Organisation der Kliniken“, sagt er. Außerdem fehle es an Zeit und Budget in den Krankenhäusern.
Genau an der Stelle möchte das Bundesgesundheitsministerium nun etwas ändern und legt einen Gesetzesentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) vor. Demnach sollen Transplantationsbeauftragte im Klinikalltag mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen zu können. Zudem sollen die Pauschalen für Organentnahmen so angehoben werden, dass der Gesamtaufwand der Kliniken für die Organspende angemessen vergütet wird.
Ursachen für die geringe Zahl an Spenderorganen in Deutschland
Dass es in Deutschland viel weniger Spenderorgane als in Spanien gibt, liegt aber nicht allein an der Bereitschaft in der Bevölkerung und an der Organisation der Kliniken. Eine der Hauptursachen für die geringe Zahl ist die Art des Todes. In Deutschland kommen nur Personen als Organspender in Betracht, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde. „Der Grund dafür ist simpel: Wenn das Herz - und damit auch der Kreislauf - zuerst versagt, werden die Organe nicht mehr durchblutet und sterben ab. Damit kommen sie für eine Transplantation nicht mehr infrage“, erklärt Dr. Specht. Eine Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Versagen ist in Deutschland ausgeschlossen und nach Einschätzung des Mediziners bleibt dies auch so.
In der deutschen Bevölkerung müsse ein Umdenken stattfinden sagt Dr. Specht und fordert, dass die Organspende kein Tabuthema mehr sein sollte. Es seien zwar viele bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, dokumentierten dies aber nicht. Dabei sei es unerheblich, ob man einen Spenderausweis ausfülle oder seine Entscheidung anderweitig festhalte, so Specht.
Eurotransplant – die zentrale Vergabestelle
Für Spenderorgane in acht Europäischen Ländern, darunter Deutschland, gibt es eine zentrale Vergabestelle, die sich Eurotransplant nennt. Wer welches Organ erhält, entscheidet also keine Klinik, sondern die Vergabestelle. Obwohl es diese zentrale Stelle gibt, gelten nicht in jedem der beteiligten Länder die gleichen Regelungen für Organspenden.
Hintergrundinformationen zur Organspende
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Mit Material des ZDF, des Bundesgesundheitsministeriums und IRODaT