Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen weisen eine schlechtere Mundgesundheit auf als der Durchschnitt der Bevölkerung. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Anreize für die Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in häuslicher Umgebung und in stationären Einrichtungen geschaffen.
Versorgungsmaßnahmen haben sich verbessert
Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen mit Zahnärzten Kooperationsverträge für die Betreuung stationär Pflegebedürftiger schließen. Die Anzahl solcher Kooperationsverträge ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zusätzlich haben seit Juli 2018 alle Versicherten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Diese können Betroffene halbjährig in Anspruch nehmen und damit doppelt so häufig wie andere Versicherte.
Zahnärzte können die neuen Versorgungsmaßnahmen in der Praxis, in häuslicher Umgebung und in Pflege- bzw. Behinderteneinrichtungen durchführen.
Hürden der zahnärztlichen Versorgung bei alten Patienten
Allerdings ist es schwierig, alte und pflegebedürftige Menschen in Heimen sowie Menschen mit Behinderung unter den gleichen medizinischen Fach- und Hygienestandards zahnärztlich zu versorgen wie in einer Praxis. Deshalb hat Zahnarzt Dr. Christoph Blum ein Zahnmobil entwickelt, mit dem er seit März 2019 einmal pro Woche durch die Gegend rund um seine Praxis in Bad Ems rollt, um Heimbewohner versorgen zu können.
Bislang ist es meist so, dass Bewohner nur dann zahnärztlich behandelt werden, wenn sie Beschwerden äußern oder der Zahnarzt, der das Heim besucht, ein Problem feststellt. Dann wird in der Regel ein Krankentransport in eine Praxis oder Klinik notwendig. Solche Transporte lösen gerade bei dementen und Menschen mit geistiger Behinderung großen Stress aus und werden daher häufig seitens der Angehörigen und Betreuer abgelehnt. Dadurch, dass der Arzt mit mobiler Praxis zum Patienten kommt wird diese Belastung zeitlich sowie personell minimiert. Außerdem sinkt durch die Behandlung in gewohnter Umgebung für die Patienten der Stress.
Vorteile des Zahnmobils
Im Zahnmobil steht dem Zahnarzt das gleiche Umfeld eines Raumes für operative Eingriffe zur Verfügung, wie in einer normalen Praxis. Der Container mit einer Fläche von rund 14 Quadratmetern wird von einem Abrollkipper zum Heim transportiert. An dessen Stirnseite befindet sich der zahnärztliche Behandlungsbereich und seitlich der Bereich für die Anästhesie. Durch eine mobile Trennwand ist im Heck ein Kontroll-/Überwachungsbereich und Schreibplatz abgegrenzt. Über zwei Fahrtragen aus dem Rettungsdienst können die Patienten rein- und raustransportiert und behandelt werden.
Bei Besuchen in Behindertenheimen oder bei dementen Patienten wird das Team von Dr. Blum von einem erfahrenen Anästhesieteam begleitet. Diesem stehen ein Lachgas- und Narkosegerät sowie ein Multifunktions-Überwachungsmonitor inklusive Gasmessung zur Verfügung. Über ein handgehaltenes Kleinbild-Röntgengerät können die Patienten vor Ort geröntgt werden.
Einmal pro Quartal werden angemeldete Patienten in einer Pflegeeinrichtung kontrolliert und gesichtet. In der Zahnarztpraxis werden alle medizinischen Informationen zusammengetragen und die notwendigen Behandlungen geplant. Gibt es Behandlungsbedarf, wird dieser mit Heim, Angehörigen und Hausarzt besprochen und ggf. mit dem Anästhesieteam ein Termin geplant. An dem Tag werden dann, wenn möglich, alle notwendigen und vereinbarten Maßnahmen ortsnah im Container durchgeführt und der Patient versorgt.