Wer seine Putzhilfe unangemeldet beschäftigt, fördert Schwarzarbeit und das kann teuer werden. Beispielsweise müssen Auftraggeber alle Abgaben zur Sozialversicherung nachzahlen und zwar in voller Höhe – auch den Sozialversicherungsbeitrag des Beschäftigten. „Der Nachzahlungszeitraum kann vier Jahre, bei Vorsatz sogar noch länger sein“, weiß Rechtsanwalt Christoph Burgmer. Darüber hinaus kann Schwarzarbeit wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern als Straftat verfolgt werden. „Hier drohen empfindliche Strafen, in schweren Fällen sogar Bußgelder bis zu 500.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren“, warnt Burgmer. Auf der anderen Seite droht auch der Putzhilfe eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.
Minijob anmelden
Um eine Putzhilfe legal zu beschäftigen, meldet man sie einfach bei der Minijobzentrale an. Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie übernimmt alles rund um die Anmeldung plus die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung. Die Anmeldung umfasst nur eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten – auch online – ausgefüllt werden. Nähere Infos gibt es bei der Minijobzentrale. Oder man beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen, welches das Personal stellt und sich um die Formalitäten kümmert.
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Abgaben durch Steuerersparnis aufgehoben
Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. „Fällig werden jeweils fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Hinzu kommt der Beitrag von 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung plus geringe Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft. Insgesamt sind es höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts“, erklärt Burgmer.
Bei Beschäftigung eines Minijobbers kann man bis zu 20 Prozent der Ausgaben steuerlich geltend machen, maximal jedoch 510 Euro jährlich – um diesen Betrag wird die eigene Einkommenssteuer reduziert. Wichtig ist, dass der Auftraggeber den Betrag überweist, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Beispielrechnung
Beträgt der monatliche Lohn der Putzhilfe 180 Euro, liegen die Abgaben in Höhe von 14,8 Prozent bei 26,64 Euro – die Steuerersparnis würde bei einem pauschal angenommenen Satz von 20 Prozent 41,33 Euro betragen. Das hieße statt 180 Euro lägen die Ausgaben bei 165,11 Euro – die Steuerersparnis überwiegt die Abgaben an die Minijob-Zentrale.