Homosexuelle Paare haben auf ihrem Weg, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, einige Hürden vor sich. Denn im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren müssen sie unterschiedliche Schritte gehen und Vorgaben erfüllen, bevor die Familie schließlich erweitert werden kann. Grundsätzlich kommen mehrere Optionen für lesbische Paare in Betracht: Neben der Auslandsadoption und der Adoption eines deutschen Kindes sowie der Möglichkeit zur Aufnahme eines Pflegekindes, entscheiden sich viele Paare für eine Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum.
Die Suche nach einem Kinderwunschzentrum
Solche Kliniken haben sich auf die Behandlung von Paaren spezialisiert, die kein eigenes Kind bekommen können oder aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung bei der Kinderplanung benötigen. Lesbische Paare machen häufig negative Erfahrungen bei ihren Anfragen in Kinderwunschkliniken. Einige Kliniken reagieren ablehnend. Das kann unterschiedliche Gründe haben.
Einerseits wird die Behandlung von lesbischen Paaren mit Kinderwunsch zwar nicht verboten. Homosexuelle Paare werden allerdings im Gesetzestext auch nicht explizit thematisiert. Auch in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion wird kein Bezug auf die Behandlung von homosexuellen Paaren genommen. Allerdings lässt die darin enthaltene Formulierung (Ziffer 2.2.2 Inhalt der Aufklärung im Allgemeinen) „Im Rahmen der skizzierten rechtlichen Vorgaben sind bei der Aufklärung der Frauen und ggf. der Männer vor einer Maßnahme der assistierten Reproduktion die folgenden medizinischen Aspekte einzubeziehen [...]“ im rechtlichen Sinne die Möglichkeit einer homosexuellen Beziehung zu. Die Entscheidung zur Behandlung von Patienten oder Patientinnen obliegt aber letztendlich immer dem Arzt. Er kann es also ablehnen, lesbische Paare zu behandeln, beziehungsweise die Befruchtung durchzuführen.
Kliniken befürchten Haftungsrisiko
Ein weiterer Grund könnten die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben sein. Denn bei der Befruchtung mit gespendetem Fremdsperma gibt es für homosexuelle Paare mehr zu beachten als für heterosexuelle Paare. Beide Partner müssen der Behandlung zustimmen, egal ob heterosexuell oder homosexuell. Kliniken könnten befürchten, dass Paare nicht richtig aufgeklärt wurden und dass deshalb Haftungsrisiken bestehen.
Insgesamt sollten sich Paare bei der Wahl ihrer Klinik wohl und sicher fühlen. Spezielle Forderungen der Kliniken, zum Beispiel ein psychologisches Gutachten, die Offenlegung der Finanzen oder eine Einschätzung des behandelnden Gynäkologen, sind für die Paare in keinem Fall gesetzlich verpflichtend und könnten sie verunsichern und diskriminieren.
Samenspende
Es gibt viele Samenbanken, die zahlreiche Spender gelistet haben. Über Online-Datenbanken können sich Paare einen geeigneten Spender aussuchen. Dabei sollten sie vor allem auf hohe Qualität der Proben achten, zum Beispiel die Angabe zur Beweglichkeit der Spermien (ideal etwa bei 32 Prozent). Aus medizinischer Sicht kommt es außerdem auch auf eine hohe Anzahl der Spermien an (ideal über 15 Millionen Spermien pro Milliliter) und auf die Morphologie, also das Aussehen. Die Spermien sollten intakt sein, also einen Kopf, einen Körper und einen Schwanz besitzen. Diese Eigenschaften und Faktoren erhöhen die Chancen einer Schwangerschaft.
Die ausgewählten Spenden werden dann an die Kinderwunschklinik geschickt, wo sie bis zur Befruchtung tiefgekühlt gelagert werden. Erst kurz vorher taut man sie im Labor auf. War die Schwangerschaft erfolgreich und das Baby ist auf die Welt gekommen, müssen die personenbezogenen Daten an die Kinderwunschklinik beziehungsweise die Samenspenderdatei gemeldet werden. Das Samenspenderregistergesetz besagt, dass das Kind mit 16 Jahren das Recht auf Auskunft zur Abstammung hat. Das bedeutet, es kann sich dann bei der Samenbank nach seinem Erzeuger erkundigen.
Befruchtung
Es gibt verschiedene Arten der Befruchtung. Um festzustellen, welche Methode für die Patientin geeignet ist, wird sie im Vorfeld genau untersucht. Dabei kommt es unter anderem auf folgende Faktoren an: Konzentration der Hormone, Eierstockreserve, Schilddrüsenwerte und Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Bluthochdruck.
Insemination
Ist die Hormonkonzentration der Patientin im Gleichgewicht, also produziert sie genügend männliche und weibliche Hormone, kann in der Regel eine Insemination durchgeführt werden. Es erfolgt dann vorab keine Hormonstimulation. Der Ablauf: Zwischen dem zehnten und zwölften Zyklustag wird eine gynäkologische Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Dabei wird die Größe der Eibläschen, in dem sich die Eizelle befindet, und die Dicke der Gebärmutterschleimhaut kontrolliert. Dabei orientieren sich die Ärzte an folgenden Richtwerten: Die Eibläschen sollten etwa 18 bis 20 Millimeter groß sein, die Schleimhaut sollte etwa sechs bis sieben Millimeter dick sein. Diese Richtwerte sind aber sehr individuell und hängen immer von der gesundheitlichen Verfassung der Patientin ab. Dann wird der Eisprung mit einer Spritze ausgelöst und etwa 36 Stunden später wird die Befruchtung im Kinderwunschzentrum durchgeführt. Dafür wird die Spermaprobe aufgetaut und in einen sehr dünnen Katheter gezogen. Dieser wird in die Gebärmutter eingeführt und die Spermien werden dort platziert. Etwa zehn Tage später kann man mit einem handelsüblichen Schwangerschaftstest feststellen, ob die Insemination erfolgreich war.
Künstliche Befruchtung
Im Gegensatz dazu gibt es zum Beispiel auch die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung (auch IVF, in vitro Fertilisation genannt), die aber mehrerer Schritte bedarf. Zunächst werden die Eierstöcke mit Hormonen stimuliert. Das soll bewirken, dass mehrere Eizellen heranreifen. Diese werden während eines Eingriffs entnommen. Die Eizellen werden dann außerhalb des Körpers mit den Fremdspermien befruchtet. Einige Tage später bekommen die Patientinnen maximal zwei Embryonen wieder eingesetzt. Weil die künstliche Befruchtung u.a. durch die Narkosen und Hormonpräparate viel aufwendiger ist, kostet sie ungefähr das Zehnfache einer Insemination. Allerdings liegen die Chancen bei einer künstlichen Befruchtung auch höher (etwa 35 bis 40 Prozent künstliche Befruchtung vs. etwa 15 bis 17 Prozent Insemination).
Adoption
Nach der Geburt kann die Co-Mutter, also die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, das Kind adoptieren. Diese sogenannte Stiefkindadoption kann in der Regel etwa acht Wochen nach der Geburt beantragt werden und wird vom Familiengericht geprüft. Bis die Adoption abgeschlossen ist, hat die Co-Mutter nur das sogenannte „kleine Sorgerecht“. Das bedeutet, dass sie nur bei unmittelbarer Gefahr im Verzug Rechtshandlungen auch alleine vornehmen darf, dies kann bei dringlichen ärztlichen Behandlungen eine Rolle spielen. Bei Entscheidungen des täglichen Lebens hat sie aber Mitspracherecht und kann somit in die Erziehung eingebunden werden.
Das Adoptionsverfahren dauert meistens einige Monate. In dieser Zeit besucht ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Jugendamts die Familie zu Hause. Dabei wird geprüft, ob das Kindeswohl gesichert ist und ob das Paar eine stabile Beziehung hat. Sollte sich das Paar während des Adoptionsverfahrens trennen oder stirbt die leibliche Mutter, hat die Co-Mutter keine rechtliche Handhabe, das alleinige Sorgerecht für das Kind zu erhalten. Es gibt aber die Möglichkeit einer Sorgerechtsverfügung. Diese kann vergleichbar mit einem Testament Regelungen enthalten, welche Person im Todesfalle des Alleinsorgeberechtigten das Sorgerecht für das Kind übernehmen soll. Um Zweifel an der Wirksamkeit auszuschließen, sollte die Sorgerechtsverfügung notariell beurkundet werden.