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Was tun, wenn's knallt?

Richtiges Verhalten am Unfallort

Auffahrunfälle wegen schlechter Absicherung sind keine Seltenheit. Ein Unfall ist nun mal eine Ausnahmesituation. Doch nicht für jeden hat das Absichern Priorität – ein Fehler, der schlimme Folgen haben kann.

Datum:
09.02.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Etwa zweieinhalb Millionen Mal kracht es jährlich auf deutschen Straßen. Was man oft beobachtet, wenn man an Unfällen vorbei fährt: die Fahrer steigen aus, fangen an zu diskutieren, stehen womöglich noch hinter oder direkt neben einem Fahrzeug oder wollen einem liegen gebliebenen Fahrer helfen - und werden dadurch womöglich selbst zum Unfallopfer.

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Schalten Sie den Warnblinker ein.
  2. Ziehen Sie bereits vor Verlassen des Autos eine Warnweste an. Dies gilt auch für alle Beifahrer. Deswegen ist es wichtig, diese immer griffbereit – und nicht irgendwo im Kofferraum zu lagern.
  3. Beobachten Sie vor dem Aussteigen den fließenden Verkehr!
  4. Beim Aufstellen des Warndreiecks rät die Polizei: Laufen Sie nicht auf der Fahrbahn. Bewegen Sie sich unbedingt auf der anderen Seite der Leitplanke!
  5. Das Warndreieck sollte auf Autobahnen etwa 200 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden. Innerorts sollte der Abstand 15 Meter betragen. Dabei sollten auch die allgemeine Verkehrsgeschwindigkeit und die Sichtverhältnisse beachtet werden.
  6. Schließlich gilt es, den Notruf abzusetzen – und erst dann mögliche Verletzte zu versorgen oder auf Hilfe zu warten.
  7. Soweit möglich: immer HINTER der Leitplanke aufhalten!

Absichern ist das A und O

Polizeihauptkommissar Gundolf de Riese-Meyer von der Verkehrspolizei Düsseldorf betont: „Auf jeden Fall sollte man zuerst die Unfallstelle gut absichern, das heißt, für andere sichtbar machen. Der größte Fehler wäre, zuerst auf den Schaden und die Verletzten schauen, nicht aber auf das Absichern. Denn dieses ist das berühmte ‚A und O‘!“

Weiter meint de Riese-Meyer: „Durch einen Rückstau an der Unfallstelle ist ein gewisser Schutz gegeben. Diesen Schutzraum kann man als Ersthelfer nutzen. Man kann Autofahrer bitten, nicht wegzufahren und bei der Absicherung zu helfen. Dann erst sollte man Erste Hilfe leisten! Ganz wichtig: Man kann nichts falsch machen, also für ‚falsche‘ Erste Hilfe nicht belangt werden. Wohl aber für unterlassene Hilfeleistung.“

Unfallort dokumentieren?

Im Falle eines Unfalles herrscht darüber hinaus oft eine gewisse Unsicherheit. Soll man die Autos möglichst unverändert an Ort und Stelle stehen lassen, damit die Polizei den Unfallhergang ermitteln und die Schuldfrage klären kann?

Dazu Gundolf de Riese-Meyer, Polizeihauptkommissar der Verkehrspolizei Düsseldorf: „Bei klarer Situation räumen Sie die Unfallstelle! Machen Sie, wenn möglich, ein paar Fotos mit dem Handy zur Dokumentation des Unfallortes. Fahren Sie dann zur Seite, sofern das Fahrzeug fahrbereit ist. Dabei sollten Sie sich vorsichtig nach rechts arbeiten und die nächste Ausfahrt oder den nächsten Parkplatz ansteuern. Bleiben Sie möglichst nicht auf dem Seitenstreifen stehen!“

Polizeiruf: Gut vorbereitet sein!

Auch hinsichtlich der Frage, wann man überhaupt die Polizei rufen muss, besteht bei vielen Menschen eine gewisse Unsicherheit. Hier gilt: „Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man Hilfe braucht“, so Polizeihauptkommissar de Riese-Meyer.

Wenn man sich bei der Polzei meldet, gilt es, die fünf „W-Fragen“ beantworten zu können beziehungsweise zu beachten. Diese sind:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Menschen sind betroffen oder verletzt?
  • Welche Art von Verletzungen liegen vor, welche Zustände (Atemstillstand, Schock, starke Blutungen)
  • Warten Sie auf weitere Rückfragen! Legen Sie nicht auf!

Hilfe bei der Ortsbestimmung

In Zeiten von Navigationsgeräten und Smartphones sollte es im Falle eines Falles kein Problem sein, den Unfallort zu nennen. Eine Ortung des Handysignals durch die Polizei ist nicht erlaubt. Allerdings: „Ab 2018 müssen alle Fahrzeuge mit einem sogenannten ‚eCall‘ ausgerüstet sein. Das heißt, in Notfällen werden Ortsdaten ebenso übermittelt wie die Anzahl der Personen im Fahrzeug“, verrät Polizeihauptkommissar Gundolf de Riese-Meyer.

Die Warnweste – was muss man beachten?

Seit 1. Juli 2014 hat jeder PKW-, LKW- und Busfahrer die Pflicht, mindestens eine Warnweste in seinem Fahrzeug mitzuführen, diese sollte entweder rot, gelb oder orange sein und den gängigen Standards entsprechen. Diese sind entweder DIN EN 471oder EN ISO 20471. Diese Norm gewährleistet eine 360-Grad-Sichtbarkeit durch den, mindestens fünf Zentimeter breiten, umlaufende Reflexstreifen aus fluoreszierendem Material.

Gesetzlich vorgeschrieben ist also nur eine Weste im Auto. Polizeikommissar de Riese-Meyer rät jedoch: „Man sollte immer mindestens ein bis zwei Warnwesten griffbereit im Fahrerraum haben, zusätzlich eventuell auch noch eine im Kofferraum. Diese kann man an Personen weitergeben, die ohne Weste herumstehen.“

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