Alexandra Roth wurde am 11.11.2018 als erwachsene Frau Opfer von K.-o.-Tropfen. Auf einer öffentlichen Karnevalsfeier in einem für sie bekannten Umfeld verliert sie plötzlich das Bewusstsein. Sie hat Glück im Unglück und wird nicht Opfer eines sexuellen Übergriffs. Dafür erlebt sie einen Gedächtnisverlust über einen Zeitraum von zehn Stunden, schämt sich und leidet in den ersten Monaten danach unter einer Art Kontrollzwang.
Eine offizielle Zahl von Übergriffen mit K.-o.-Tropfen gibt es nicht. Klar ist, dass immer wieder Frauen Opfer werden, und durch ihren Zustand oft gar nicht in der Lage sind zu reagieren. Aber auch Männer können Opfer von K.-o.-Tropfen werden. Hier geht es meist eher darum, Geld und Wertsachen zu entwenden, wenn sich die Opfer in einen Dämmerzustand befinden.
Was sind K.-o.-Tropfen?
K.-o.-Tropfen treten in verschiedener Form auf. Hergestellt werden sie aus einer Vielzahl von Substanzen. Viele von ihnen werden normalerweise therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel genutzt - leider aber auch als Partydroge. Sie sollen Hemmungen lösen, eine Überdosis kann aber schnell zu Bewusstlosigkeit führen.
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Was macht K.-o.-Tropfen so gefährlich?
K.-o.-Tropfen werden dann gefährlich, wenn sie heimlich verabreicht werden. Sie sind farblos, und geruchs- wie auch geschmacksneutral. Gelangen sie in ein Getränk, sieht man es nicht und schmeckt es nicht heraus. Eine kleine Dosis wirkt entspannend, im Ernstfall verliert das Opfer das Bewusstsein. Vorsicht ist deshalb dann geboten, wenn einem plötzlich übel wird und Unbekannte sich kümmern oder einen aus dem Raum führen wollen.
Die Tropfen wirken betäubend, machen willenlos und wehrlos. Bereits wenige Tropfen reichen für einen „Knock Out“ aus. Ihre Wirkung setzt nach circa 15 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden anhalten. Oft erleiden Opfer einen Gedächtnisverlust von bis zu zehn Stunden. Zustände wie Atemnot, Kreislaufversagen, Koma oder sogar Tod können hervorgerufen werden. Und vor allem: Sie sind nur sehr kurze Zeit nachweisbar.
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Betäubter Rechtsstaat
Voraussetzung für eine mögliche Verurteilung eines Täters ist, dass das Opfer bei der Polizei Strafanzeige erstattet und möglichst schnell Blut und Urin auf K.-o.-Tropfen untersuchen lässt. Das gestaltet sich in der Praxis schwierig, da die meisten Opfer entweder nicht in der Lage sind, sich rechtzeitig zu melden, oder die Scham zu groß ist. Alexandra Roth rät: „Schon bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen nicht scheuen, die Polizei zu alarmieren.“
So kann man sich vor K.-o.-Tropfen schützen
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Es gibt ein paar Grundregeln, die es zu beachten gilt:
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Kampagnen für mehr Aufmerksamkeit
Auch Alexandra Roth ist nach ihrem Vorfall aktiv geworden und hat die Kampagne "NO! K.O." ins Leben gerufen. Mit Signalbändchen möchte sie Täter abschrecken und darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, auf sich und seine Getränke acht zu geben.
Seit 2008 gibt es auch die Präventiv-Kampagne „Lass dich nicht K.-o.-tropfen“, um potenzielle Opfer auf einfache Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Für Betroffene gibt es ein Hilfetelefon, das kostenlos erreichbar ist. Zudem gibt es noch weitere Anlaufstellen. Eine Broschüre des NRW-Justizministeriums ist hier abrufbar. -
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