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Hausnotruf - wie funktioniert das?

Verena Querling und Nadine Krüger zum Thema Hausnotrufdienste

Was Hausnotrufdienste leisten und und was man beim Abschließen eines Vertrages beachten sollte, erklärt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

Datum:
12.05.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Anlass ist der tragische Haftungsfall eines mittlerweile verstorbenen Klägers, der seine Notrufanlage betätigte, woraufhin zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte geschickt wurden, obwohl bekannt war, dass er ein erhöhtes Schlaganfallrisiko hatte. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein Schlaganfall festgestellt, der eine halbseitige Lähmung und eine Sprachstörung zur Folge hatte.

Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof, der nun entschied, dass der Anbieter des Notrufsystems beweisen muss, dass er nicht für die aufgetretenen Gesundheitsschäden bei dem Hilfebedürftigen verantwortlich ist. In der Regel liegt die Beweislast beim Kläger.

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