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Handyverträge für Kinder

Darauf sollten Sie achten!

Kind hält Handy in der Hand
von Juana Guschl

Mittlerweile besitzen fast alle Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren ein eigenes Handy oder Smartphone. "Volle Kanne" verrät, worauf Eltern bei Nutzung und Vertragsabschlüssen achten sollten!

Datum:
01.03.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Fotos und Videos machen und bearbeiten, Texte verschicken, chatten, surfen, Spiele spielen, sich verabreden. Längst können Handys mehr als nur telefonieren. Auch dank ihrer Multifunktionalität sind Smartphones kaum aus unserem Alltag im Jahr 2017 wegzudenken. Kein Wunder also, dass auch die Kleinsten ein solches Telefon möchten, kaum dass sie selbst lesen und schreiben können.

Der richtige Zeitpunkt?

Tatsächlich besitzen fast alle Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren inzwischen ein eigenes Handy oder Smartphone (Bitkom-Studie 2015, 92 Prozent). Dadurch wächst der soziale Druck auf die Kinder, die keines besitzen. Viele Eltern geraten in ein Dilemma, wollen ihre Kinder vor Ausgrenzung schützen. Dennoch raten Pädagogen, Kindern keinesfalls zu früh ein Smartphone zu überlassen. Denn je höher der Anschaffungswert eines Smartphones, desto größer ist auch die Angst, dass das Gerät kaputt geht oder gestohlen wird. Das kann Kinder in gehörigen Stress versetzen. Die Initiative "Schau Hin!" bietet "goldene Regeln".

Vertragsmodelle

Für jüngere Kinder eignen sich Prepaid-Tarife mit einem bestimmten Guthaben und damit voller Kostenkontrolle. Vorteil: Auch wenn das Guthaben aufgebraucht ist, ist Ihr Kind erreichbar. Nachteil: Die mobile Internetnutzung ist bei vielen Prepaid-Tarifen sehr teuer.

Frühestens ab 12 Jahren eignen sich eher Mobilfunkverträge mit Flatrates. Vorteil: Ist das Datenvolumen aufgebraucht, wird die Internetgeschwindigkeit gedrosselt, ohne dass Kosten anfallen. Nachteil: Wenn beispielsweise SMS nicht in der Flatrate enthalten sind, werden sie extra abgerechnet – das kann teuer werden.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob es zu Ihrem Vertrag eine Partner- oder Familienkarte gibt. Ihr Kind hat eine eigene Rufnummer, die aber über Ihren Vertrag abgerechnet wird. In der Regel ist ein Partnervertrag günstiger als ein eigenständiger Neu-Vertrag.

Vorsicht Kostenfalle!

Sie könnten den günstigsten Vertrag mit vollumfänglichen Flatrates abschließen. Aber auch das schützt Sie und Ihr Kind nicht automatisch vor einer hohen Mobilfunkrechnung am Ende des Monats.

Ein Problem: Das sogenannte WAP-Billing. Das bedeutet: Beim Klick auf ein Werbebanner kann es passieren, dass Ihr Kind aus Versehen kostenpflichtige Abos abschließt. Abgerechnet wird ganz automatisch über den Mobilfunkanbieter. Der Betrag geht vom Prepaid-Guthaben ab oder wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Indem Sie die sogenannte Drittanbieter-Sperre aktivieren, können Sie dies vermeiden. Bei vielen Anbietern ist dies inzwischen direkt im dazugehörigen Online-Portal möglich oder sogar in der jeweiligen Verbrauchs-Kontroll-App. Bei manchen Anbietern müssen Sie sich direkt an die Kunden-Hotline wenden. Die Verbraucherzentralen bieten außerdem ein kostenloses Musterschreiben für die Drittanbieter-Sperre zum Download an.

Kindgerechtes und sicheres Surfen

Im Smartphone können Sie selbst Jugendeinschränkungen und Sicherheitseinstellungen vornehmen, die nur mithilfe eines Codes geändert werden können. Tipp: Schalten Sie Ortungsdienste und Roaming aus!

Dies ist in jedem Betriebssystem anders. Wie dies bei Apple- oder Android-Geräten funktioniert, erklären die Experten des Medienratgebers SCHAU HIN! unter folgendem Link.

Umgang mit Apps

Bei den Kindern liegen besonders Spiele-Apps, Instant-Messaging und soziale Netzwerke im Trend. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass nur Sie als Eltern Apps herunterladen und sichern Sie den Account mit einem Passwort. Beachten Sie: Ähnlich wie bei Filmen gibt es auch für Apps spezielle Alterseinstufungen. Probieren Sie die Apps selbst aus und überprüfen Sie, welche Zugriffsrechte die App verlangt.

Spiele-Apps oder auch Apps, mit denen Kinder Fotos verändern können, enthalten häufig die Möglichkeit so genannter In-App-Käufe. Das bedeutet, dass man innerhalb der App weitere Optionen hinzukaufen kann: Bei Spielen beispielsweise eine bessere Ausstattung der Spielfigur oder bei gestaltenden Apps weitere Funktionen, Farben oder Schriftarten. Klickt Ihr Kind auf eine solche Option, kann auch dies schnell teuer werden. Schalten Sie daher die Option der In-App-Käufe im Betriebssystem aus!

Apps für Kinder

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt selbst die kostenlose App „Meine-Startseite“ zur Verfügung. Sie basiert auf dem gleichnamigen Browser. Wenn Ihr Kind innerhalb dieser App surft, ist gewährleistet, dass es in der Regel nur auf geprüfte Kinderseiten und auf unbedenkliche Seiten für Erwachsene gelangt. So ist beispielsweise die kindgerechte Suchmaschine fragFINN voreingestellt, die speziell für Kinder von sechs bis zwölf Jahren konzipiert wurde; ebenso wie die Suchmaschine Blinde Kuh.

Je mehr Kinder ein Smartphone besitzen, desto mehr Apps gibt es auch auf dem Markt, die speziell für Kinder entwickelt wurden. Dazu gehören zum Beispiel auch speziell entwickelte Lern-Spiele, mit denen Sie Ihre Kinder gezielt fördern können. Doch welche Apps sind empfehlenswert?

Apps im Test

Die Initiative Jugendschutz.net hat gemeinsam mit dem Bundesjugendministerium und der Stiftung Lesen die Webseite www.app-tipps.net publiziert. Hier werden monatlich Webseiten und Apps – speziell für Kinder – getestet und empfohlen.

Die Webseite www.handysektor.de richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Pädagogen. Das Portal wird unter anderem von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der EU-Initiative klicksafe betrieben. Hier werden unter anderem regelmäßig Apps auf Funktion, Jugendschutz, Kosten- und Datenfallen hin geprüft. Falls Ihr Kind eine spezielle App möchte und Sie sich selbst unsicher sind, könnten Sie hier schauen, ob es bereits einen Testbericht gibt.

Cybermobbing und andere Gefahren

Einem Kind ein Smartphone zu überlassen, das bedeutet zwar auf der einen Seite, dass Sie nun immer wissen können, wo sich Ihr Kind gerade befindet. Es wäre ja theoretisch immer erreichbar. Andererseits bedeutet das aber auch, dass Sie eine ganze Menge an Kontrolle abgeben. Denn Ihr Kind kann nun auch alleine online gehen. Das können und sollen Sie nicht permanent überwachen. Wichtig ist daher eine gute Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Klären Sie Ihr Kind frühzeitig über die Gefahren auf, die im Internet lauern!

Einer aktuellen Studie zufolge ist bereits jeder dritte Jugendliche im Alter zwischen 12 und 19 Jahren Opfer von Cyber-Mobbing geworden. Es handelt sich hierbei um Beleidigungen oder das Bloßstellen in sozialen Netzwerken oder via Instant-Messaging-Diensten wie whatsapp. Nicht selten ist Cyber-Mobbing mit einem Mobbing in der realen Welt verbunden und findet auch „offline“, beispielsweise in der Schule statt. Besonders grausam: Cyber-Mobbing kann rund um die Uhr stattfinden; es ist unklar, wie viele Menschen Zeuge der Bloßstellung werden; die Beleidigungen können sich unbemerkt im ganzen Netz verbreiten und lassen sich kaum aufhalten.

Sofort handeln!

Erfahren Sie, dass Ihr Kind Opfer von (Cyber-) Mobbing geworden ist, sollten Sie schnell handeln! Beziehen Sie Lehrer oder Schulsozialarbeiter mit ein; kontaktieren Sie – falls möglich – auch die Eltern der Täter!

Cyber-Grooming bedeutet, dass sich Erwachsene als Gleichaltrige ausgeben. Das Ziel: Sich mit Kindern über Sex zu unterhalten oder sogar Treffen zu vereinbaren. Bei Online-Spielen gibt es häufig die Möglichkeit, sich mit dem fremden Spielpartner in einem Chat zu unterhalten. Klären Sie Ihr Kind auf und verdeutlichen Sie ihm, dass es in solchen Chats niemals seinen Klarnamen oder gar Kontakt- oder Adressdaten offenbaren sollte, geschweige denn, sich mit Fremden zu verabreden.

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der EU-Initiative www.klicksafe.de sowie auf der Webseite www.mobbing-schluss-damit.de .

Pädagogische Unterstützung

Die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht!“ bietet umfangreiches Info-Material für Eltern – nicht nur zum Thema Mobile Geräte, sondern auch zum Umgang mit sozialen Netzwerken, Fernsehen und Gaming. Außerdem können Sie anhand eines Online-Formulars direkt Fragen an Kristin Langer richten, die persönlich beantwortet werden.

Auch die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) nimmt sich Ihrer Fragen bezüglich der Mediennutzung Ihrer Kinder an. Auf der Webseite www.bke.de können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden. Außerdem gibt es auf der Seite die Möglichkeit der Online-Beratung – sowohl für Eltern als auch für Jugendliche. Hier können Sie wählen, ob Sie direkt und sozusagen „unter vier Augen“ mit einem erfahrenen Pädagogen chatten möchten oder ob Sie Ihr Anliegen im Rahmen eines Gruppen-Chats mit anderen betroffenen Eltern diskutieren möchten. Die Angebote sind kostenfrei.

Weitere Hilfsangebote

Außerdem gibt es verschiedene Initiativen der jeweiligen Bundesländer, die Eltern in Sachen Medienpädagogik zur Seite stehen. Zwei Beispiele:

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bietet unterschiedliche kostenlose Workshops für Eltern an. Experten können zu Elternabenden oder anderen Veranstaltungen eingeladen werden. Eltern können sich aber auch selbst zu sogenannten Eltern-Medienmentoren ausbilden lassen und somit umfassend über die Mediennutzung von Kindern und die damit verbundenen Gefahren aufgeklärt werden. Näheres dazu hier:

In Bayern gibt es beispielsweise die Möglichkeit des ELTERNTALKs. Hier treffen sich Eltern in einem privaten Rahmen, um sich über Erziehungsfragen, vorrangig zum Thema Medien und Konsum, auszutauschen. Moderiert werden diese Gesprächsrunden von Eltern, die eigens für diese Aufgabe geschult wurden. Wo Sie solche Gesprächskreise finden? Hier!

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