Mit dem Start der Fußball-WM bricht auch das Tipp-Fieber aus. Überall wird gewettet, ob in Firmenkreisen, unter Freunden oder in lokalen Fußballvereinen. Dabei bewegt man sich oft unbewusst in gesetzlichen Grauzonen oder sogar im illegalen Bereich.
Bei Geldeinsätzen wird es kompliziert
Wird vom Veranstalter eines Tippspiels ein Geldeinsatz verlangt, gilt das offiziell als Glücksspiel. Eine Sportwette ist es nur, wenn zu festen Quoten auf den Ausgang eines Sportereignisses getippt wird. Michael Schmittmann, Anwalt für Glücksspielrecht erläutert: „Der Buchmacher muss zum Zeitpunkt der Wettabgabe klar festmachen, wie viel Prozent im Gewinnfall zum Einsatz hinzukommt.“ Zwischen Geld- und Sachpreisen wird hier nicht getrennt, auch wenn der Gewinn eine Tafel Schokolade ist.
Das Wettspielrecht ist Ländersache, die Bundesländer haben sich in einem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zu einheitlichen Regelungen zusammengefunden, allerdings gibt es dennoch einige Unterschiede zwischen den Landesglücksspielgesetzen.
Kniffelig wird es bei öffentlichem Glücksspiel. Als öffentlich gilt eine Glücksspielwette, wenn laut GlüStV „einem größeren nicht geschlossenen Personenkreis die Teilnahme möglich ist.“ Eine Wette ist außerdem öffentlich, wenn sie in regelmäßigen Abständen stattfindet. Darauf sollte man achten, wenn man unter Freunden oder Firmenmitarbeitern spielt. Öffentliches Glücksspiel ist erlaubnispflichtig und bedarf einer Zulassung.
Eckpunkte für Fußball-Tippspiele
Wer bei einer Fußball-WM-Wette mitmachen möchte, muss volljährig sein. Der Kreis der Teilnehmer darf nicht öffentlich sein, wenn ein Geldeinsatz verlangt wird. Außerdem ist es empfehlenswert, sich vertrauenswürdige Partner zu suchen, die den Geldeinsatz zu vorher vereinbarten Regeln ausschütten.
Gewinne müssen nicht versteuert werden
Unabhängig davon, ob der Gewinn aus einem zugelassenen oder nicht zugelassenen Glücksspiel stammt, gilt: Gewinne aus Glücksspielen sind steuerfrei, solang es sich um Wetten handelt. Bei Pokerturnieren ist mehr die Geschicklichkeit im Vordergrund als das Glück, da müssen die Gewinne dann doch versteuert werden.
Für Veranstalter gilt wiederrum: Wenn die Einnahmen aus den Wetteinsätzen nicht komplett in die Gewinnausschüttung gehen, sind sie einkommenssteuerpflichtig.
Viele Anbieter bewegen sich in Grauzonen
Die Zulassungen für öffentliche Sportwetten in Deutschland stehen nur den staatlichen Monopolisten des Totoblocks zu, privaten Anbietern also nicht. Dennoch gibt es auch im Netz einige private Glücksspielangebote, die sich alle in einer gesetzlichen Grauzone bewegen, da sie ihren Sitz meist im Ausland haben und an ausländische Regelungen gebunden sind.
Tippspiele ohne Geldeinsatz, wie man sie meist von Tageszeitungen, Versicherungen oder Brauereien kennt, sind nicht zulassungspflichtig und somit unbedenklich.