Nicht selten findet man kleine Schätze im heimischen Keller: Ob es der antike Holzstuhl oder die alte Fotokamera ist – im Internet gibt es nahezu unbegrenzte Möglichkeiten seine Gegenstände zu verkaufen. Eine kurze Artikelbeschreibung, ein Foto und schon kann das Angebot online gestellt werden. Die Grundfunktionen sind bei fast allen Portalen kostenlos. Gegen Geld kann man mit zusätzlichen Funktionen seine Anzeige hervorheben. Ist die Anzeige online, heißt es warten bis sich ein potenzieller Käufer meldet. Kommuniziert wird über die Plattform.
Kaufverträge sind verbindlich
„Sobald eine feste Einigung über den Gegenstand und den Preis vorliegt, kann man von einem verbindlichen Kaufvertrag sprechen. Hierbei sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, sich an Regeln zu halten. Als Verkäufer habe ich Anspruch darauf, dass der Käufer mir die Ware abnimmt – das kann ich auch von ihm verlangen. Kommt er den Gegenstand nicht wie vereinbart abholen, sollte man eine angemessene Frist setzen. Danach dürften dann weitere Ansprüche geltend gemacht werden, zum Beispiel Schadensersatz, wenn Kosten für die Umstände anfielen“, so Rechtsanwalt Michael Terhaag.
Nicht selten gibt es den Fall, dass der Käufer das Geld für die Ware überweist, diese vom Verkäufer aber nicht abgeschickt wird. Offiziell gilt das schon als Betrug und wäre ein Fall für die Polizei. Ähnlich ist es andersherum, wenn die Ware verschickt wurde, der Käufer aber nicht zahlt. Er macht sich damit strafbar. Als Verkäufer ist es daher ratsam, die Ware erst nach Zahlung oder Anzahlung zu versenden.
Käuferschutz und Versicherung
Die Anbieter „eBay Kleinanzeigen“ und „Shpock“ empfehlen ausdrücklich „PayPal“ als Zahlungsmethode. Aus Käufersicht bietet PayPal einen auf den ersten Blick attraktiven Service, den sogenannten „Käuferschutz“. PayPal wirbt damit, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt, wenn zum Beispiel die Ware nicht eintrifft.
„Allerdings sollte man sich als Kunde nicht komplett darauf verlassen. Es ist eine reine Kulanz, einen Rechtsanspruch hat man letztlich nicht. Rund um den Käuferschutz gab es auch immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Es ist ratsam, wachsam zu sein und darauf zu achten, bei wem man einkauft: Erscheint der Verkäufer vertrauenswürdig?“, erläutert Michael Terhaag.
Fazit
Am besten ist es, die Plattformen so zu nutzen, wie sie ursprünglich gedacht sind: lokal, persönlich und mit direkter Warenübergabe.