Auf dem Deutschen Ärztetag, der Anfang Mai in Erfurt stattfindet, wird unter anderem über das Thema Fernbehandlungen debattiert. Möglich ist, dass dort die Weichen gestellt werden, um bundesweit Fernbehandlungen zu erlauben – noch sind sie nicht zulässig.
Die Ursprünge des Fernbehandlungsverbots gehen zurück auf die Standesordnung für sächsische Ärzte von 1893. Das Verbot bezog sich seinerzeit noch auf die Behandlung via Briefkontakt. Inzwischen ist die Technik aber weit vorangeschritten und viele Patienten würden diese Möglichkeit gerne nutzen. So können heute zumindest schon Videosprechstunden angeboten werden, sofern es sich nicht um einen Erstkontakt handelt.
„Notwendiger Schritt“
Die Abschaffung des Fernbehandlungsverbots bezeichnet Marcel Weigand vom Aktionsbündnis Patientensicherheit als längst überfälligen und notwendigen Schritt. Konkurrenz aus dem Ausland zwinge die Standesorganisationen der Ärzteschaft dazu. „Eine Revolution wäre es, wenn alle Ärzte Videosprechstunden anbieten würden und eine digitale Infrastruktur auch den Austausch von Daten ermöglichen würde“, sagt der Experte.
Vor allem für mobil eingeschränkte Personen können Fernbehandlungen eine große Hilfe sein. „Regionen, die mit bestimmten Facharztgruppen unterversorgt sind, könnten besser versorgt werden. Wartezeiten könnten reduziert werden, bei Menschen mit infektiösen Erkrankungen können sich andere Patienten und das Praxispersonal nicht anstecken. Außerdem könnten Spezialisten direkter hinzugezogen werden“, resümiert Weigand. Ob sich Klinikeinweisungen dadurch vermindern lassen und Rettungsstellen entlastet werden könnten, müsse aber erst noch untersucht werden.
Direkte Risiken von Fernbehandlungen seien nicht erkennbar. Sie eigneten sich aber nicht für alle Erkrankungen und Patienten. Sie kommen immer dann nicht infrage, wenn der direkte Kontakt zum Arzt notwendig ist, etwa beim Impfen. Vor allem bei hausärztlichen sowie psychotherapeutischen Behandlungen bestehe Bedarf, so Weigand.
Schleppende Einführung
Die größten Hürden bei der Einführung von Fernbehandlungen skizziert Weigand wie folgt: „Niedergelassene Ärzte sind meist keine Vorreiter bei Innovationen, zwei Drittel lehnen Videosprechstunden ab.“ Die Datensicherheit sei dabei nicht das Problem, da zertifizierte Anbieter eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten. Ein Problem könne hingegen die geringe Abrechenbarkeit telemedizinischer Angebote sein. Telefonisch werden Patienten auch heute schon beraten, Ärzte versenden auch Befunde per E-Mail. „Das ist jedoch nicht besonders sicher. Sicherer wäre es über eine datengesicherte Infrastruktur“, sagt der Experte.
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Apps für die Gesundheit
Die Digitalisierung macht auch vor der Gesundheitsversorgung nicht Halt: Das Angebot an Gesundheits-Apps wird immer größer und ist kaum noch zu überschauen. Welche Qualitätskriterien müssen die Apps erfüllen, um für die Patienten sicher zu sein? Am 3. und 4. Mai findet zu diesem Thema die Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit in Berlin statt.
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